Branche
Transports, télécommunications
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Situation familiale • Maternité • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2019
Entrée en force
oui
Thurgovie Cas 41

Diskriminierende Kündigung einer Accounting-Mitarbeiterin

Eine Accounting-Mitarbeiterin arbeitet seit dem 1. April 2015 zu 100% bei ihrer Arbeitgeberin. Nach einem Mutterschaftsurlaub wird ihr gekündigt. Die Mitarbeiterin sieht diese Kündigung als diskriminierend. Die Parteien können sich vor der Schlichtungsstelle einigen.

Historique de la procédure

18.09.2019
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich.
Eine Accounting-Mitarbeiterin arbeitet seit dem 1. April 2015 zu 100% bei ihrer Arbeitgeberin. Im Januar 2018 wird sie Mutter. Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub wird ihr unbezahlter Urlaub bis zum 31. August 2018 gewährt. Als sie die Stelle am 1. September 2018 wieder antritt, sind ein Teil ihrer Aufgaben auf eine Arbeitskollegin übertragen worden. Am 5. September 2018 erhält die Mitarbeiterin eine schriftliche Vertragsänderung zugeschickt. Darin wird ihr eine Reduktion des Pensums angeboten, wie sie sie vor der Niederkunft gewünscht hat. Als sie kurz darauf von einer bevorstehenden Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfährt, kommt eine Änderung des Arbeitspensums für sie nicht mehr in Frage. Sie unterzeichnet in der Folge die Vertragsänderung nicht und teilt der Arbeitgeberin am 18. September 2018 mit, dass sie von ihrem Wusch, das Pensum reduzieren, zurücktreten würde, da sie sich im Hinblick auf die Kündigung die Reduktion nicht mehr leisten könne.
Am 27. September 2018 wird der Mitarbeiterin auf den 31. Dezember 2018 gekündigt. Sie erachtet die Kündigung als diskriminierend. Die Mitarbeiterin ist der Meinung, dass sie nicht vom Stellenabbau betroffen wäre, wenn ihre Aufgaben nach dem Mutterschaftsurlaub nicht auf eine andere Mitarbeiterin übertragen worden wären. Die Mitarbeiterin fühlt sich diskriminiert, da sie aufgrund ihrer langen Mutterschaftsabwesenheit keine Chance gehabt hat, die Stelle weiterzuführen. Die Klägerin fordert eine Lohnnachzahlung in der Höhe von netto Fr. 11'678.00.

Die Parteien können sich einigen. Die Mitarbeiterin zieht den Vorwurf der Diskriminierung zurück und die Arbeitgeberin bezahlt der Mitarbeiterin unter dem Titel Entschädigung mit Poenalem-Charakter einen Nettobetrag von Fr. 8´400.00.

Schlichtungsstelle des Kantons Thurgau nach Gleichstellungsgesetz, 03/2019