Branche
Banques, assurances
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Harcèlement sexuel • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2021
Berne Cas 169

Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin

Eine Mitarbeiterin arbeitet seit 2016 in einer Filiale ihrer Arbeitgeberin. Im April 2020 wird der Partner der Vorgesetzten als Mitarbeiter eingestellt. In der Folge wird die Mitarbeiterin von diesem Mitarbeiter sexuell belästigt. Im Dezember 2020 wird der Mitarbeiterin aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Die Mitarbeiterin reicht ein Schlichtungsgesuch ein. Die Parteien können sich nicht einigen und die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.

Historique de la procédure

29.04.2021
Die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus.
Eine Mitarbeiterin arbeitet seit 2016 in einer Filiale ihrer Arbeitgeberin. Im April 2020 bekommt sie einen neuen Arbeitskollegen, mit welchem sich die Zusammenarbeit als sehr schwierig gestaltet. Er ist der Partner der Vorgesetzten und weigert sich, einen Teil der Arbeit zu erledigen. Ausserdem belästigt er die Mitarbeiterin sexuell. So meint er, dass er sich für einen höheren Lohn für die Mitarbeiterin einsetzen würde, wenn sie mit ihm Geschlechtsverkehr habe. Die Mitarbeiterin lässt sich aber nicht darauf ein und versucht mehrfach, die Situation mit der Vorgesetzten zu besprechen.
Im Dezember 2020 kündigt die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin aus wirtschaftlichen Gründen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses reicht die Mitarbeiterin ein Schlichtungsgesuch ein und verlangt eine Entschädigung wegen sexueller Belästigung und diskriminierender Kündigung.
Die Arbeitgeberin bestreitet die Vorwürfe.

Die Schlichtungsverhandlung findet am 29. April 2021 statt. Zwischen den Parteien kann kein Vergleich geschlossen werden, so dass die Klagebewilligung erteilt wird.

Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland Fall 81 vom 29. April 2021