- Branche
- Administration, services publics
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Autre
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2022
- Entrée en force
- oui
Lohnungleichheit in einer Co-Leitung
Die Gesuchstellerin ist während mehreren Jahren bei einer Gemeinde in leitender Funktion angestellt. Sie erfüllt unter anderem in einem kleinen Teilpensum die Aufgabe als Co-Personalchefin. Sie erhält insgesamt einen tieferen Lohn als ihr männlicher Kollege, welcher neben seinen weiteren Zuständigkeiten ebenfalls in einem kleinen Teilpensum Co-Personalchef ist. Die Gesuchstellerin beantragt infolge Lohndiskriminierung eine Lohnnachzahlung. Sie begründet: Sie habe für die gleiche Arbeit als Co-Personalchefin weniger verdient als ihr Kollege. Die Arbeitgeberin lehnt ab und begründet, die Zusatzaufgabe Co-Personalchef/in gehe in den bisherigen Aufgaben der beiden Mitarbeitenden auf und werde nicht speziell entlöhnt.Historique de la procédure
Die Schlichtungsbehörde erteilt der Gesuchstellerin die Klagebewilligung.
Die Schlichtungsstelle erachtet die Lohndiskriminierung als glaubhaft gemacht. Der Gesuchsstellerin und ihrem Kollegen wurde die Co-Personalleitung im Umfang von je circa 5% zusätzlich zu ihren bisherigen, unterschiedlichen Aufgaben, aber ohne Lohnfolgen zugeteilt. Der Kollege erzielte insgesamt einen höheren Lohn als die Gesuchstellerin, begründet in seinen bisherigen, anspruchsvolleren Aufgaben. Daraus folgte aber auch, dass er für die Teilaufgabe der Co-Personalleitung einen höheren Lohn erzielte als die Gesuchstellerin für die gleiche Teilaufgabe als Co-Personalleiterin (ungleicher Lohn für gleiche Arbeit). Die Schlichtungsstelle schlug eine Lohnnachzahlung vor. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung konnte zwischen den Parteien kein Vergleich geschlossen werden, so dass die Klagebewilligung erteilt wird.
Da zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden kann, stellt die Schlichtungsbehörde der Gesuchstellerin eine Klagebewilligung aus.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen des Kantons Aargau, vom 17.03.2023