- Branche
- Domaines social et de la santé
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Licenciement • Licenciement discriminatoire • Situation familiale • Maternité • Indemnité
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2022
- Entrée en force
- oui
Diskriminierende Kündigung aufgrund Mutterschaft
Die Gesuchstellerin arbeitet seit August 2019 für die Arbeitgeberin. Nach der Geburt ihres Kindes kehrt die Gesuchstellerin an ihren Arbeitsplatz zurück. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten und Reibungen zwischen der Gesuchstellerin und der Arbeitgeberin. In der Folge kündigt die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit der Gesuchstellerin per Ende August 2021. Die Gesuchstellerin macht eine diskriminierende Kündigung geltend und gibt an, die Arbeitgeberin habe unzureichend Rücksicht auf ihre stillbedingten Bedürfnisse genommen.Historique de la procédure
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich
Die Gesuchstellerin arbeitet seit August 2019 in einem 50%-Pensum für die Arbeitgeberin. Nach der Geburt ihres Kindes und dem darauffolgenden Mutterschaftsurlaub kehrt sie Ende Januar 2021 an ihren Arbeitsplatz zurück. In der Folge gibt es wiederholt Diskussionen und Reibungen zwischen der Gesuchstellerin und der Arbeitgeberin. Schliesslich kündigt die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit der Gesuchstellerin Ende August 2021. Die Arbeitgeberin begründet die Kündigung damit, dass die Gesuchstellerin keine Frühschichten leisten wolle, und es wiederholt zu kurzfristigen, krankheitsbedingten Ausfällen gekommen sei, was die Einsatzplanung erschwere. Zudem gibt die Arbeitgeberin an, die Gesuchstellerin verhalte sich unkooperativ und teilweise respektlos. Die Gesuchstellerin hingegen macht geltend, dass es für sie seit der Rückkehr an ihre Stelle äusserst schwierig gewesen sei. Die Arbeitgeberin zeige kein Verständnis für ihre besondere Situation als stillende Mutter und die hohe Arbeitslast führe zu Krankheit. Die angespannte Situation am Arbeitsplatz habe sie zudem stark belastet und schliesslich zu einem längeren Krankheitsausfall geführt. Die Gesuchstellerin reicht ein Schlichtungsgesuch ein und macht geltend, sie sei als stillende Mutter von der Arbeitgeberin diskriminiert worden. Sie verlangt infolge missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung von drei Bruttomonatslöhnen.
Die Schlichtungsbehörde kommt zum Schluss, dass die mutterschaftsbedingten Fürsorgepflichten durch die Arbeitgeberin zu wenig beachtet und Stillpausen ungenügend gewährt werden. Ein Zusammenhang zwischen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und dem Einfordern von Stillpausen und mutterschaftsbezogenen Schutzrechten durch die Gesuchstellerin ist aus Sicht der Schlichtungsbehörde glaubhaft dargelegt und von der Gesuchsgegnerin nicht ausreichend widerlegt. Daher ist eine geschlechtsdiskriminierende Kündigung zu bejahen. Die Parteien einigen sich in der Folge auf einen Vergleich.
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich.
Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem GlG, Geschäft 10/2022
Die Schlichtungsbehörde kommt zum Schluss, dass die mutterschaftsbedingten Fürsorgepflichten durch die Arbeitgeberin zu wenig beachtet und Stillpausen ungenügend gewährt werden. Ein Zusammenhang zwischen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und dem Einfordern von Stillpausen und mutterschaftsbezogenen Schutzrechten durch die Gesuchstellerin ist aus Sicht der Schlichtungsbehörde glaubhaft dargelegt und von der Gesuchsgegnerin nicht ausreichend widerlegt. Daher ist eine geschlechtsdiskriminierende Kündigung zu bejahen. Die Parteien einigen sich in der Folge auf einen Vergleich.
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich.
Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem GlG, Geschäft 10/2022