Branche
Domaines social et de la santé
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Grossesse • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2023
Entrée en force
oui
Lucerne Cas 29

Diskriminierende Kündigung einer Fachärztin

Eine Arbeitnehmerin ist bei ihrer Arbeitgeberin als Fachärztin beschäftigt. Aufgrund einer Schwangerschaft reduziert die Arbeitnehmerin ihr Pensum. Nach der Geburt verlängert die Fachärztin den Mutterschaftsurlaub als unbezahlten Urlaub um zwei Monate. Während des unbezahlten Urlaubs kommt es zu Diskussionen über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Schliesslich kündigt die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin vor Ablauf des unbezahlten Urlaubs.

Historique de la procédure

02.01.2023
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Eine Arbeitnehmerin ist bei ihrer Arbeitgeberin als Fachärztin beschäftigt. Aufgrund einer Schwangerschaft reduziert die Arbeitnehmerin ihr Pensum. Anschliessend bezieht sie Mutterschaftsurlaub und verlängert diesen als unbezahlten Urlaub um rund zwei Monate. Während des unbezahlten Urlaubs kommt es zu Diskussionen über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Schliesslich kündigt die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin vor Ablauf des unbezahlten Urlaubs, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.
Mit Schlichtungsgesuch beantragt die Arbeitnehmerin eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung in der Höhe von drei Monatslöhnen sowie ausstehende Lohnzahlungen.

Anlässlich der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien über die Lohnforderung. Auf eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung wird verzichtet.

Schlichtungsbehörde für Gleichstellungsfragen Kanton Luzern, SBG 23.2