Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale • Harcèlement sexuel • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2023
Saint-Gall Cas 52

Sexuelle Belästigung einer Gruppenleiterin

Die Gruppenleiterin in der Industrie erhebt Vorwürfe der Lohndiskriminierung und sexuellen Belästigung. Ein Mitarbeiter akzeptiert ihre Führungsrolle nicht und verhält sich aggressiv. Zudem gibt sie an, von einem anderen Mitarbeiter sexuell belästigt worden zu sein, wobei ihre Meldung von den Vorgesetzten nicht ernst genommen wurde. Infolge der belastenden Situation kündigt sie ihre Stelle und verlangt die Beseitigung der Diskriminierung, die Auszahlung der Lohndifferenz und eine Entschädigung. Die Schlichtungsbehörde stellt eine Klagebewilligung aus, da keine Einigung erzielt wird.

Historique de la procédure

19.01.2023
Die Klagebewilligung wird ausgestellt.
Die Klägerin arbeitet bei der Arbeitgeberin in der Industriebranche. Sie gibt an, dass sie nach Beförderung zur Gruppenleiterin von einem Mitarbeiter in dieser Funktion nicht akzeptiert werde. Sie führt aus, dass er ihr gegenüber aggressiv gewesen sei und sie verbal provoziert und angeschrien habe. Trotz Meldung an die Vorgesetzten sei nichts geschehen. Zudem sei sie von einem anderen Mitarbeiter sexuell belästigt worden. Nach dem sie den Vorfall gemeldet habe, sei sie direkt mit dem Belästiger konfrontiert worden, ohne sich darauf vorbereiten zu können. Die sexuellen Belästigungen seien als «Missverständnisse» bezeichnet worden. Sie habe sich nicht ernst genommen gefühlt. Da für sie das Arbeitsklima unerträglich geworden sei, kündigt sie die Stelle.

Die Beklagte bestreitet die Vorwürfe in einer schriftlichen Eingabe und erscheint nicht an der Schlichtungsverhandlung. Es wird die Klagebewilligung ausgestellt.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Fall 2022/48