Branche
Agriculture
Sexe
Femme
Base légale
Pas d’indication
Mots-clés juridiques
Grossesse • Licenciement discriminatoire
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2023
Saint-Gall Cas 51

Diskriminierende Kündigung in der Landwirtschaft

Die Gesuchstellerin ist bei der Arbeitgeberin in der Landwirtschaftsbranche tätig. Kurz nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags wird die Gesuchstellerin schwanger. Sie tritt die Stelle regulär an und informiert die Arbeitgeberin nach drei Wochen über die Schwangerschaft. Aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen wird die Klägerin für eine Woche zu 50% und anschliessend während einer Woche zu 100% arbeitsunfähig. Darauf erhält sie noch in der Probezeit die Kündigung unter Angabe von wirtschaftlichen Gründen.

Historique de la procédure

17.01.2023
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Die Gesuchstellerin ist bei der Arbeitgeberin in der Landwirtschaftsbranche tätig. Kurz nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags wird die Gesuchstellerin schwanger. Sie tritt die Stelle regulär an und informiert die Arbeitgeberin nach drei Wochen über die Schwangerschaft. Die Arbeitgeberin schlägt der Gesuchstellerin vor, sie solle nach dem Mutterschaftsurlaub die Anstellung auf 50% reduzieren, und zusätzlich würde für eine Ergänzung gesucht. Die Gesuchstellerin willigt ein. Aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen wird die Klägerin eine Woche zu 50% und anschliessend während einer Woche zu 100% arbeitsunfähig. Darauf erhält sie noch in der Probezeit die Kündigung unter Angabe von wirtschaftlichen Gründen.

Anlässlich der Schlichtungsverhandlung schliessen die Parteien einen Vergleich. Die Arbeitgeberin bezahlt der Gesuchstellerin per Saldo aller Ansprüche eine Entschädigung von CHF 27'000.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Fall 2022/49