Branche
Secteur manufacturier, industrie
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2023
Entrée en force
oui
Saint-Gall Cas 54

Sexuelle Belästigung einer Angestellten der Industriebranche

Die Angestellte macht geltend, während ihrer Anstellung mehrfach sexuell belästigt worden zu sein. Trotz Meldungen an ihre Vorgesetzten setzen sich die Belästigungen fort. Die Parteien einigen sich aussergerichtlich.

Historique de la procédure

21.02.2023
Die Parteien einigen sich aussergerichtlich.
Die Gesuchstellerin ist in der Industriebranche tätig. Sie macht geltend, sie sei im Laufe ihrer Anstellung mehrfach sexuell belästigt worden. Trotz Meldung an ihre Vorgesetzten seien die Belästigungen weitergegangen. Sexuelle Belästigungen, insbesondere in Form von sexistischen, frauenverachtenden Kommentaren sowie grenzüberschreitenden Fragen, seien alltäglich gewesen bei der Arbeitgeberin. Aufgrund der mehrfachen Übergriffen sei die Gesuchstellerin seit mehreren Monaten in psychologischer Behandlung.

Die Gesuchstellerin teilt der Schlichtungsbehörde vor Durchführung der Schlichtungsverhandlung mit, dass sich die Parteien aussergerichtlich einigen konnten und das Schlichtungsgesuch entsprechend zurückgezogen werde.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Fall 2023/51