- Branche
- Secteur manufacturier, industrie
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Harcèlement sexuel
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2023
- Entrée en force
- oui
Sexuelle Belästigung einer Angestellten der Industriebranche
Die Angestellte macht geltend, während ihrer Anstellung mehrfach sexuell belästigt worden zu sein. Trotz Meldungen an ihre Vorgesetzten setzen sich die Belästigungen fort. Die Parteien einigen sich aussergerichtlich.Historique de la procédure
Die Parteien einigen sich aussergerichtlich.
Die Gesuchstellerin ist in der Industriebranche tätig. Sie macht geltend, sie sei im Laufe ihrer Anstellung mehrfach sexuell belästigt worden. Trotz Meldung an ihre Vorgesetzten seien die Belästigungen weitergegangen. Sexuelle Belästigungen, insbesondere in Form von sexistischen, frauenverachtenden Kommentaren sowie grenzüberschreitenden Fragen, seien alltäglich gewesen bei der Arbeitgeberin. Aufgrund der mehrfachen Übergriffen sei die Gesuchstellerin seit mehreren Monaten in psychologischer Behandlung.
Die Gesuchstellerin teilt der Schlichtungsbehörde vor Durchführung der Schlichtungsverhandlung mit, dass sich die Parteien aussergerichtlich einigen konnten und das Schlichtungsgesuch entsprechend zurückgezogen werde.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Fall 2023/51
Die Gesuchstellerin teilt der Schlichtungsbehörde vor Durchführung der Schlichtungsverhandlung mit, dass sich die Parteien aussergerichtlich einigen konnten und das Schlichtungsgesuch entsprechend zurückgezogen werde.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Fall 2023/51