Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Harcèlement sexuel • Mesures préventives • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
3 Décisions 2020 - 2022
Entrée en force
oui
Berne Cas 159

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Entschädigung nach GlG

Kurzzusammenfassung

Im Entscheid BGer 4A_381/2022 vom 22. Dezember 2022 bestätigte das Bundesgericht eine Entschädigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nach Art. 5 Abs. 3 GlG. Die Arbeitnehmerin hatte ihrem Vorgesetzten sexuelle Belästigung vorgeworfen und eine Entschädigung verlangt.
Das Regionalgericht sprach der Arbeitnehmerin eine Entschädigung von Fr. 19'506.– zu. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid.
Vor Bundesgericht rügte die Arbeitgeberin insbesondere die Beweiswürdigung und machte geltend, weitere Zeugen hätten einvernommen werden müssen.
Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanzen nach umfangreicher Beweisabnahme auf zusätzliche Zeugeneinvernahmen verzichten durften. Eine unzulässige antizipierte Beweiswürdigung liege nicht vor.
Da keine ernsthaften Zweifel am Vorliegen sexueller Belästigung bestanden, bestätigte das Bundesgericht die Entschädigung nach Gleichstellungsgesetz und wies die Beschwerde ab.

Bedeutung im Kontext des Gleichstellungsgesetzes

Der Entscheid BGer 4A_381/2022 bestätigt die Schutzfunktion des Gleichstellungsgesetzes bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Das Bundesgericht anerkennt ausdrücklich, dass sexuelle Belästigung eine Diskriminierung im Sinne von Art. 4 GlG darstellt und Entschädigungsansprüche nach Art. 5 Abs. 3 GlG auslösen kann.
Praxisrelevant ist insbesondere die Bestätigung der antizipierten Beweiswürdigung: Gerichte dürfen auf zusätzliche Beweiserhebungen verzichten, wenn sie aufgrund bereits erhobener Beweise ihre Überzeugung gebildet haben. Damit wird klargestellt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht beliebig weitere Zeugeneinvernahmen verlangen können, um glaubhafte Aussagen der betroffenen Person in Frage zu stellen.
Der Entscheid zeigt zudem die grosse Bedeutung sorgfältiger Sachverhaltsabklärungen in Verfahren wegen sexueller Belästigung. Umfangreiche Zeugeneinvernahmen und konsistente Aussagen können ausreichen, um den Nachweis der Belästigung zu erbringen.
Das Urteil stärkt damit die gerichtliche Durchsetzung des Schutzes vor sexueller Belästigung und bestätigt die Wirksamkeit der Entschädigungsansprüche nach dem Gleichstellungsgesetz.

Historique de la procédure

03.03.2020
Urteil Regionalgericht Berner Jura-Seeland vom 3. März 2020
08.07.2022
Entscheid des Obergericht des Kantons Bern vom 8. Juli 2022
22.12.2022
BGer Urteil 4A_381/2022 vom 22. Dezember 2022