- Branche
- Négoce, commerce de détail
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2005
- Entrée en force
- oui
Lohngleichheit für Rechtskonsulentin
Eine Rechtskonsulentin wendet sich an die Schlichtungsstelle, weil sie gegenüber ihren männlichen Kollegen mit ähnlicher Position beim Lohn diskriminiert werde (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Sie fordert Lohnnachzahlungen von 162'000 Franken. Während der Schlichtungsverhandlung wird ein Vergleich abgeschlossen. Die Klägerin erhält rund 80'000 Franken.Historique de la procédure
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Rechtskonsulentin mit einem Masterabschluss arbeitet in einem mittelgrossen Konzern. Sie gelangt an die Schlichtungsstelle, weil sie gegenüber ihren männlichen Kollegen in vergleichbaren Kaderpositionen diskriminiert worden sei. Die Klägerin fordert eine Nachzahlung der Lohndifferenz und Entschädigung von insgesamt 162'000 Franken. Während der Schlichtungsverhandlung einigen sich die beiden Parteien.
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich. Die Rechtskonsulentin erhält ca. 80'000 Franken.
Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz., 6/2004
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich. Die Rechtskonsulentin erhält ca. 80'000 Franken.
Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz., 6/2004