Branche
Secteur manufacturier, industrie
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2006
Berne Cas 55

Lohngleichheit für Fachkraft in einer Druckerei

Die ungelernte Fachkraft arbeitet seit 13 Jahren in der Druckerei und übernimmt auch zeitweilig die Funktion einer stellvertretenden Abteilungsleiterin. 2001 wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt. Die Fachkraft wendet sich an die Schlichtungskommission, weil er mehr verdient und weil ihr zudem die frühere Stellvertretungsfunktion nicht entschädigt worden ist. Sie verlangt die Feststellung der Lohndiskriminierung und die rückwirkende Lohnnachzahlung. Der Arbeitgeber lehnt die Klage mit der Begründung ab, Arbeit und Funktion seien nicht vergleichbar und eine Stellvertretung, die nur während der Ferien anfalle, werde nicht entschädigt. Die Parteien können sich nicht einigen.

Historique de la procédure

10.07.2006
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Das Pflichtenheft der Fachkraft umfasst alle manuellen und maschinellen Ausrüstarbeiten. Von 1999 bis 2001 übernimmt sie zudem die Funktion einer stellvertretenden Abteilungsleiterin, die aber nicht entschädigt wird. 2001 wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der diese Funktion übernimmt. Die Klägerin führt an, dass er mehr Lohn erhalte, obwohl er dieselben Aufgaben wie sie erfülle und ihr die Stellvertretung nicht entschädigt worden sei. Der Arbeitgeber vertritt die Ansicht, dass die beiden Stellen nicht vergleichbar seien. Erstens bekleide der Mitarbeiter eine Führungsfunktion mit mehr Verantwortung; zweitens erfordere seine Arbeit einen grösseren körperlichen Kraftaufwand; drittens habe er eine Ausbildung mit Weiterbildung durchlaufen und bereits Führungserfahrung mitgebracht. Er führt auch an, dass eine Stellvertretung während der Ferien, wie sie die Klägerin übernommen habe, nicht zusätzlich entschädigt werde. Die Schlichtungskommission kann keine Einigung herbeiführen.

Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 3/2006