Branche
Administration, services publics
Sexe
Homme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2008
Berne Cas 68

Lohngleichheit für einen Bibliothekar

Ein Bibliothekar wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungskommission. Eine neu eingestellte Mitarbeiterin erhält wesentlich mehr Lohn als er, obwohl sie in derselben Funktion arbeitet und dieselbe Ausbildung mitbringt. Ausserdem ist sie jünger und hat weniger Berufserfahrung als er. Er fordert eine Anpassung seiner Gehaltsstufe und die rückwirkende Nachzahlung der Lohndifferenz. Die Arbeitgeberin lehnt diese Forderung ab. Sie macht geltend, der Lohnunterschied sei durch das Lohnsystem und die damit verbundene Lohnpolitik bedingt. Diese könne sich auf langjährige Mitarbeitende im Vergleich zu neu eintretenden nachteilig auswirken. Der Lohnunterschied sei nicht aufgrund des Geschlechts entstanden und daher auch nicht diskriminierend.

Historique de la procédure

07.07.2008
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Ein Bibliothekar wendet sich wegen Lohndiskriminierung an die Schlichtungskommission. Eine neu eingestellte Mitarbeiterin erhält wesentlich mehr Lohn als er, obwohl sie in derselben Funktion arbeitet, dieselbe Ausbildung mitbringt. Ausserdem ist sie jünger und hat weniger Berufserfahrung als er. Er fordert eine Anpassung seiner Gehaltsstufe und die rückwirkende Nachzahlung der Lohndifferenz. Die Arbeitgeberin lehnt diese Forderung ab. Sie macht geltend, der Lohnunterschied sei durch das Lohnsystem und die damit verbundene Lohnpolitik bedingt. Diese könne sich auf langjährige Mitarbeitende im Vergleich zu neu eintretenden nachteilig auswirken. Der Lohnunterschied sei nicht aufgrund des Geschlechts entstanden und daher auch nicht diskriminierend.

Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 3/2008