- Branche
- Négoce, commerce de détail
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2013
- Entrée en force
- oui
Ungleicher Lohn für weibliche und männliche Mitarbeitende im Verkauf
Die Mitarbeiterin Kasse/Verkauf war knapp fünf Jahre bei der Gesuchgegnerin beschäftigt und macht geltend, während dieser Zeit für dieselbe Arbeit weniger Lohn erhalten zu haben als ihre männlichen Mitarbeiter. Sie erhält eine Lohnnachzahlung von 18'000 Franken sowie eine Spesenentschädigung von 1'800 Franken.Historique de la procédure
Die Schlichtungsbehörde erzielt Vergleich
Vom 1. Februar 2008 bis zum 30. November 2012 war die Gesuchstellerin als Mitarbeiterin Kasse/Verkauf bei der Gesuchgegnerin, einer Einkaufsgenossenschaft mit 600 Mitgliedern und 35 Mitarbeitenden, tätig. Nach dem Ende ihrer Beschäftigung macht sie vor der Schlichtungsbehörde geltend, lohnmässig im Vergleich zu männlichen Mitarbeitenden, welche die gleichen Funktionen wie sie ausgeübt haben, diskriminiert worden zu sein. Sie verlangt, dass die Gesuchgegnerin eine Aufstellung der von 2008 bis 2012 an die männlichen Angestellten der Verkaufsstelle und des Kundendienstes entrichteten Löhne vorlegt. Ausserdem verlangt sie eine Lohnnachzahlung von Februar 2008 bis und mit November 2012, die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses sowie die Auszahlung eines Betrags für das Waschen der Berufskleidung.
Keine
Die Schlichtungsbehörde gelangt zum Schluss, dass eine Lohndiskriminierung glaubhaft gemacht wurde. Die Parteien einigen sich auf eine Lohnnachzahlung von 18'000 Franken, den Inhalt des Arbeitszeugnisses sowie auf eine Spesenentschädigung von 1'800 Franken.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Geschäft 01/2013.
Keine
Die Schlichtungsbehörde gelangt zum Schluss, dass eine Lohndiskriminierung glaubhaft gemacht wurde. Die Parteien einigen sich auf eine Lohnnachzahlung von 18'000 Franken, den Inhalt des Arbeitszeugnisses sowie auf eine Spesenentschädigung von 1'800 Franken.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Geschäft 01/2013.