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- 2 Décisions 2014 - 2016
Diskriminierende Kündigung während der Ausbildung wegen Schwangerschaft
Die Mitarbeiterin einer Klinik befindet sich in Ausbildung an einer Fachhochschule, als sie schwanger wird. Sie erhält von der Klinik die Kündigung, als bekannt wird, dass ein längeres Pausieren nach der Niederkunft für die Fachhochschule nicht in Frage kommt. Die Parteien können sich vor der Schlichtungsstelle nicht einigen und die Klagebewilligung wird ausgestellt.Historique de la procédure
Die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus.
Die Gesuchstellerin befindet sich in Ausbildung an einer Fachhochschule und arbeitet in diesem Zusammenhang in einer Klinik. Als sie schwanger wird, teilt sie der Klinik mit, dass sie nach der Niederkunft ein Jahr pausieren möchte und dass dies für die Fachhochschule kein Problem sei. Nachträglich stellt sich jedoch heraus, dass dieser Unterbruch für die Fachhochschule nicht möglich ist. Die Gesuchgegnerin löst daraufhin das Arbeitsverhältnis auf und erklärt, dass die Arbeit bei der Gesuchgegnerin mit der Ausbildung verbunden war, und der Zweck des Arbeitsvertrags ohne die Ausbildung nicht mehr erfüllt werden kann.
Die Gesuchstellerin gelangt am 29. Januar 2014 an die Schlichtungsstelle und verlangt eine Entschädigung von 10‘400 CHF (plus Verzugszins) wegen diskriminierender Kündigung des Arbeitsvertrags.
Keine
Die Parteien können sich anlässlich der Schlichtungsverhandlung nicht auf einen Vergleich einigen. Die Schlichtungsstelle stellt der Gesuchstellerin die Klagebewilligung aus.
Schlichtungsbehörde Aargau, Fall Nr. 14.04.
Die Gesuchstellerin gelangt am 29. Januar 2014 an die Schlichtungsstelle und verlangt eine Entschädigung von 10‘400 CHF (plus Verzugszins) wegen diskriminierender Kündigung des Arbeitsvertrags.
Keine
Die Parteien können sich anlässlich der Schlichtungsverhandlung nicht auf einen Vergleich einigen. Die Schlichtungsstelle stellt der Gesuchstellerin die Klagebewilligung aus.
Schlichtungsbehörde Aargau, Fall Nr. 14.04.
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Die Mitarbeiterin reicht Klage beim Bezirksgericht ein.
Die Parteien vergleichen sich anlässlich der Hauptverhandlung am Bezirksgericht vom 7. April 2016.
Die Parteien vergleichen sich anlässlich der Hauptverhandlung am Bezirksgericht vom 7. April 2016.