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Diskriminierende Zeugnisausstellung im Zusammenhang mit Mutterschaft
Eine Lehrerin erhält nach der Kündigung eine negative Beurteilung im Arbeitszeugnis. Sie bringt diese in Verbindung mit Unstimmigkeiten, welche es wegen des Stillens ihres dritten Kindes am Arbeitsplatz gegeben habe. Die Parteien einigen sich auf eine neue Formulierung.Historique de la procédure
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich
Die Gesuchstellerin ist seit 2009 als Lehrerin bei der Gesuchgegnerin tätig. Auf Ende Schuljahr 2013/2014 kündigt die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis. In der Folge können sich die Parteien nicht über den Inhalt des Schlusszeugnisses einigen. Die Gesuchstellerin bringt vor, es habe wegen des Stillens ihres dritten Kindes Unstimmigkeiten gegeben und sie sei deswegen diskriminiert worden. Die entsprechende Auseinandersetzung habe zu einer negativen Beurteilung im Arbeitszeugnis geführt. Die Arbeitgeberin ist dagegen der Ansicht, das Schlusszeugnis sei korrekt ausgestellt worden.
Den Parteien werden neue Formulierungen vorgeschlagen, welche sie akzeptieren.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 04/2015
Den Parteien werden neue Formulierungen vorgeschlagen, welche sie akzeptieren.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 04/2015