- Branche
- Négoce, commerce de détail
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Dommages-intérêts/réparation du tort moral • Harcèlement sexuel • Indemnité
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2019
- Entrée en force
- oui
Sexuelle Belästigung einer Kioskverkäuferin
Eine Verkäuferin arbeitet in einem Kiosk. Ihr direkter Vorgesetzter gesteht ihr seine Liebe und bedrängt sie mit Bemerkungen, Briefen und körperlicher Nähe, obschon sie ihn stets zurückweist. Die Verkäuferin reicht ein Schlichtungsgesuch wegen sexueller Belästigung ein. Die Parteien können sich vor der Schlichtungsstelle einigen.Historique de la procédure
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich
Eine Verkäuferin arbeitet seit November 2018 im Stundenlohn in einem Kiosk. Ihr direkter Vorgesetzter ist zugleich der Geschäftsführer und Franchisenehmer des Kiosks. Dieser bietet ihr nach nur zweimonatiger Arbeitstätigkeit die Position als Stellvertreterin der Geschäftsführung an. Er führt mit der Verkäuferin häufig persönliche Besprechungen durch und protokolliert diese. Zudem führen die beiden Unterhaltungen per WhatsApp. Dabei möchte der direkte Vorgesetzte mit der Verkäuferin vermehrt Privates austauschen. Er schreibt ihr immer mehr vor, wie sie sich zu verhalten habe und setzt sie unter Druck. Der direkte Vorgesetzte ist 20 Jahre älter als die Verkäuferin und verheiratet. Er gesteht der Verkäuferin seine Liebe. Obwohl sie ihn immer wieder in aller Deutlichkeit zurückweist, lässt er nicht locker und bedrängt sie mit Bemerkungen, Briefen und körperlicher Nähe. Schliesslich erleidet die Klägerin Ende Juli 2019 einen psychischen Zusammenbruch und wird krankgeschrieben.
Die Verkäuferin reicht ein Schlichtungsgesuch ein und fordert, dass zukünftig jegliche sexuelle Belästigung unterlassen werden sollte. Ausserdem verlangt sie von ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung von mindestens CHF 12'813.60 brutto, eine Genugtuung von mindestens CHF 2'000 sowie Schadenersatz von mindestens CHF 462.40.
Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsstelle einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einverständnis per Ende November 2019 aufgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält die Verkäuferin den vollen Lohn von monatlich CHF 4'200 brutto. Sie wird per sofort von der Arbeitsleistung freigestellt. Sollte sie während der Kündigungsfrist aber eine neue Stelle antreten, so wird der erzielte Lohn auf die CHF 4'200 angerechnet.
Der Arbeitgeber erklärt sich bereit, der Verkäuferin ein wohlwollendes Arbeitszeugnis aufgrund der bisher sehr guten Leistung auszustellen.
Wegen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz zahlt der Arbeitgeber der Verkäuferin eine Entschädigung von CHF 15'000. Die Verkäuferin zieht als Gegenleistung die Strafanzeige wegen sexueller Belästigung gegen ihren direkten Vorgesetzten zurück.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Verfahren 2019/33
Die Verkäuferin reicht ein Schlichtungsgesuch ein und fordert, dass zukünftig jegliche sexuelle Belästigung unterlassen werden sollte. Ausserdem verlangt sie von ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung von mindestens CHF 12'813.60 brutto, eine Genugtuung von mindestens CHF 2'000 sowie Schadenersatz von mindestens CHF 462.40.
Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsstelle einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einverständnis per Ende November 2019 aufgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält die Verkäuferin den vollen Lohn von monatlich CHF 4'200 brutto. Sie wird per sofort von der Arbeitsleistung freigestellt. Sollte sie während der Kündigungsfrist aber eine neue Stelle antreten, so wird der erzielte Lohn auf die CHF 4'200 angerechnet.
Der Arbeitgeber erklärt sich bereit, der Verkäuferin ein wohlwollendes Arbeitszeugnis aufgrund der bisher sehr guten Leistung auszustellen.
Wegen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz zahlt der Arbeitgeber der Verkäuferin eine Entschädigung von CHF 15'000. Die Verkäuferin zieht als Gegenleistung die Strafanzeige wegen sexueller Belästigung gegen ihren direkten Vorgesetzten zurück.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Verfahren 2019/33