Settore
Industria alberghiera
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Attribuzione dei compiti • Gravidanza • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2012
Decisione passata in giudicato
Turgovia Caso 25

Diskriminierung einer Barkeepern wegen Schwangerschaft

Eine Barkeeperin arbeitet 60 – 80% in einem Gastrobetrieb im Stundenlohn. Nachdem sie ihrer Arbeitgeberin mitgeteilt hat, dass sie schwanger sei, wird sie immer weniger eingeteilt. Darin sieht die Barkeeperin eine Diskriminierung und beantragt bei der Schlichtungsstelle eine Zahlung in der Höhe der Differenz zum durchschnittlichen Verdienst für acht Monate zuzüglich 13. Monatslohn. Die Parteien einigen sich an der Schlichtungsverhandlung.

Sviluppo del procedimento

28.11.2012
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich.
Eine Barkeeperin ist im Stundenlohn in einem Gastrobetrieb angestellt. Im Arbeitsvertrag ist ein Einsatz von 60 – 80% mit der Möglichkeit auf Vollbeschäftigung vorgesehen. Als die Barkeeperin ihrer Arbeitgeberin mitteilt, dass sie schwanger sei, wird sie kontinuierlich weniger eingesetzt. Gegen diese Pensumsreduktion beschwert sie sich mehrere Male. Da genügend Einsatzmöglichkeiten vorhanden seien und an ihrer Stelle andere Kolleg*innen mehr Einsätze erhalten haben, ist für die Barkeeperin der Zusammenhang der Bekanntgabe der Schwangerschaft und der Pensumsreduktion offensichtlich. Diese Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft sei diskriminierend und durch das Gleichstellungsgesetz verboten. Zudem sei auch eine Vertragsänderung während der Schwangerschaft ohne die Einwilligung der Schwangeren nicht zulässig. Der Barkeeperin hätte gemäss ihrem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad Arbeit angeboten werden müssen. Die Barkeeperin fordert die Differenz zum durchschnittlichen Verdienst für acht Monate, das sind Fr. 13'193.05 brutto zuzüglich 13. Monatslohn von Fr. 1'182.00 brutto.

Die Parteien einigen sich an der Schlichtungsverhandlung. Die Barkeeperin erhält für stundenweise Absenzen wegen Übelkeit während der Schwangerschaft pauschal Fr. 1'000.00 netto und einen Monatslohn (70%) in der Höhe von Fr. 2'740.00 ausbezahlt.

Schlichtungsstelle des Kantons Thurgau nach Gleichstellungsgesetz, 02/2012