- Settore
- Altro
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Molestie sessuali • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2020
Sexuelle Belästigung und missbräuchliche Kündigung einer Sachberabeiterin
Eine Sachbearbeiterin arbeitet bei einer Immobilienverwaltung. Während ihrer Arbeitszeit wird sie regelmässig vom Geschäftsführer sexuell belästigt. Nach einem grösseren Vorfall wird sie arbeitsunfähig und der Geschäftsführer kündigt das Arbeitsverhältnis. Die Sachbearbeiterin fordert vor der Schlichtungsstelle eine Entschädigung und Lohnnachzahlung. Die Parteien können sich nicht einigen und die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.
Eine Sachbearbeiterin arbeitet bei einer Immobilienverwaltung. Sie wird wiederholt vom Geschäftsführer sexuell belästigt. Zunächst wird sie immer wieder animiert, an der Arbeitsstelle Alkohol zu trinken, obwohl sie ablehnte, bestand der Geschäftsführer darauf. Er berührte sie immer wieder an Armen und Beinen, obwohl die Klägerin klar macht, dass sie das nicht möchte. Der Geschäftsführer zeigt der Sachbearbeiterin Pornofilme auf seinem Handy uns sagt, sie solle schauen, das sei genau das, was er mit ihr machen wolle. Die Sachbearbeiterin muss immer wieder betonen, dass sie zum Arbeiten hier sei und das nicht sehen wolle.
Einmal sagt der Geschäftsführer zur Sachbearbeiterin, dass sie sich eine Massage verdient habe und fährt mit ihr zu einem Massagestudio. Zuerst lässt er sich massieren, danach legt sich die Sachbearbeiterin auf die Liege. Während ihrer Massage steht er plötzlich nackt im Zimmer, obwohl die Sachbearbeiterin ihn auffordert, sich anzuziehen und rauszugehen. Der Geschäftsführer berührt die Sachbearbeiterin und legt sich sogar auf sie. Die Sachbearbeiterin windet sich unter ihm hervor und sagt, er solle sofort von ihr runtergehen. Die Masseurin fordert ihn ebenfalls einige Male auf, die Hände von der Sachbearbeiterin zu nehmen.
Die Sachbearbeiterin wird in der Folge arbeitsunfähig und der Geschäftsführer kündigt das Arbeitsverhältnis.
Die Sachbearbeiterin fordert die Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von netto Fr. 38'923.00 wegen sexueller Belästigung und missbräuchlicher Kündigung.
Die Parteien können sich nicht einigen und die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.
Schlichtungsstelle des Kantons Thurgau nach Gleichstellungsgesetz, 04/2019
Einmal sagt der Geschäftsführer zur Sachbearbeiterin, dass sie sich eine Massage verdient habe und fährt mit ihr zu einem Massagestudio. Zuerst lässt er sich massieren, danach legt sich die Sachbearbeiterin auf die Liege. Während ihrer Massage steht er plötzlich nackt im Zimmer, obwohl die Sachbearbeiterin ihn auffordert, sich anzuziehen und rauszugehen. Der Geschäftsführer berührt die Sachbearbeiterin und legt sich sogar auf sie. Die Sachbearbeiterin windet sich unter ihm hervor und sagt, er solle sofort von ihr runtergehen. Die Masseurin fordert ihn ebenfalls einige Male auf, die Hände von der Sachbearbeiterin zu nehmen.
Die Sachbearbeiterin wird in der Folge arbeitsunfähig und der Geschäftsführer kündigt das Arbeitsverhältnis.
Die Sachbearbeiterin fordert die Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von netto Fr. 38'923.00 wegen sexueller Belästigung und missbräuchlicher Kündigung.
Die Parteien können sich nicht einigen und die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.
Schlichtungsstelle des Kantons Thurgau nach Gleichstellungsgesetz, 04/2019