Settore
Agricoltura
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Indennità • Licenziamento abusivo • Disdetta • Ambito
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2016
Decisione passata in giudicato
Turgovia Caso 33

Lohndiskriminierung und diskriminierende Kündigung einer Geflügel-Mitarbeiterin

Eine Geflügel-Mitarbeiterin arbeitet auf einem Eierhof. Sie verdient weniger als ihr Vorgänger, obwohl sie mehr Erfahrung und die bessere Ausbildung hat. Als sie sich für eine Lohnerhöhung einsetzt, welche sie dann auch bekommt, wird ihr gekündigt. In der Folge reicht sie ein Schlichtungsgesuch ein und fordert Lohnnachzahlungen. Die Parteien können sich nicht einigen und die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.

Sviluppo del procedimento

31.10.2016
Die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.
Eine Geflügel-Mitarbeiterin arbeitet auf einem Eierhof und ist da zuständig für die Betreuung und Züchtung von Wachteln. Ihr Vorgänger verdiente brutto Fr. 4'000.00. Er hatte lediglich eine Grundschulausbildung und war fast 20 Jahre jünger als die Mitarbeiterin. Die Mitarbeiterin hat in ihrem Heimatland Slowakei die landwirtschaftliche Hochschule absolviert und einen akademischen Grad als Ingenieurin nach fünf Jahren Studium erhalten. Der Arbeitgeber hat ihr bei der Anstellung einen Lohn zwischen Fr. 4'000.00 und Fr. 5'000.00 versprochen. Für die Probezeit vereinbaren die Parteien einen Lohn von Fr. 3'800.00.
Im Januar 2015 versucht die Mitarbeiterin, den Arbeitgeber auf den Lohn anzusprechen. Dieser reagiert gereizt und die Mitarbeiterin getraut sich nicht, weiter darauf einzugehen. Sie vertraut darauf, dass der Arbeitgeber sein Versprechen einhalten würde. Da die Mitarbeiterin zuvor eine Lohnabrechnung ihres Vorgängers gesehen hat, wusste sie, dass er mehr verdient hat als sie.
Im Februar 2016 nimmt die Mitarbeiterin einen erneuten Anlauf und verlangt den bei der Anstellung versprochenen Lohn. Die Mitarbeiterin hat sich zuvor verschiedene Male erkundigt und um Erklärungen betreffen Arbeitszeiterfassung und Ferienberechnung gebeten. Dieses Verhalten wird vom Arbeitgeber als respektlos bezeichnet.
Nachdem die Mitarbeiterin sich wegen der Lohndiskriminierung gewehrt und eine Lohnerhöhung erhalten hat, wird ihr gekündigt. Der Arbeitgeber hat zuvor angeordnet, dass die Mitarbeiterin die Wachteln, die nicht mehr ganz gesund sind, umbringen müsse mit dem Wissen, dass sie das nicht tun würde. Somit habe er eine Situation von Arbeitsverweigerung provoziert, um ihr zu kündigen. Die Mitarbeiterin ist der Ansicht, dass die Lohnerhöhung der wahre Grund für die Kündigung ist.
Die Mitarbeiterin reicht ein Schlichtungsgesuch ein und fordert für die ersten drei Monate bis Ende 2014 denselben Lohn wie ihr Vorgänger, d.h. eine Lohnnachzahlung von Fr. 600.00. Für das Jahr 2015 fordert sie die Lohndifferenz von Fr. 6'000.00 und für das Jahr 2016 die Ausgleichszahlung von Fr. 4'200.00, gemäss mündlicher Lohnvereinbarung sowie eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung.

Die Parteien können sich nicht einigen und die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus.

Schlichtungsstelle des Kantons Thurgau nach Gleichstellungsgesetz, 01/2016