- Settore
- Costruzioni
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Molestie sessuali • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2021
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierende Kündigung und sexuelle Belästigung einer Projektleiterin
Eine Projektleiterin arbeitet sei 12 Jahren für ihre Arbeitgeberin und seit 2011 zu einem Teilzeitpensum von 60%. Nach einem Vorgesetztenwechsel wird sie vom neuen Vorgesetzten verbal sexuell belästigt. Ebenso verlangt er, dass sie ihr Pensum erhöht. Am 24. August 2020 wird ihr gekündigt. Darauf reicht sie ein Schlichtungsgesuch ein. Die Arbeitgeberin bestreitet die Vorwürfe. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung werden Zeugen einvernommen. Die Schlichtungsbehörde hält fest, dass sich der Verdacht auf diskriminierende Kündigung während der Schlichtungsverhandlung erhärtet hat. Die Parteien schliessen einen Vergleich anlässlich der Schlichtungsverhandlung.
Sviluppo del procedimento
Die Parteien schliessen einen Vergleich anlässlich der Schlichtungsverhandlung.
Eine Projektleiterin arbeitet sei 12 Jahren für ihre Arbeitgeberin und seit 2011 zu einem Teilzeitpensum von 60%. Nach einem Vorgesetztenwechsel wird sie vom neuen Vorgesetzten verbal sexuell belästigt. Der neue Vorgesetzte vertritt dann auch die Meinung, dass mit einem 60%-Pensum die Arbeit nicht erledigt werden könne und fordert sie auf, ihr Pensum deutlich zu erhöhen. Am 24. August 2020 wird ihr gekündigt. Diese Kündigung wird von der Projektleiterin als diskriminierend empfunden.
Die Arbeitgeberin stellt sich auf den Standpunkt, dass der neue Vorgesetzte der Projektleiterin aufgrund der Auftragslast darauf angewiesen gewesen sei, dass die ihm unterstellten Projekleiter*innen mit einem Pensum von 100% arbeiten würden. Folglich habe er die Projektleiterin im Juni 2020 gebeten, ihr Arbeitspensum zu erhöhen. Auch nach zwei Monaten Bedenkzeit sei die Projektleiterin nicht bereit gewesen, das Pensum zu erhöhen.
An der Schlichtungsverhandlung vom 6. Mai 2021 werden der ehemals direkte Vorgesetzte und ein ehemaliger Arbeitskollege der Projektleiterin als Zeugen einvernommen.
Die Zeugenbefragungen erhärten die Beurteilung der Schlichtungsstelle, dass die Kündigung diskriminierend erfolgt ist. Die geltend gemachten verbalten sexuellen Belästigungen werden von der Schlichtungsstelle in den Vergleichsvorschlag miteinbezogen. Sie schlägt eine Entschädigung von etwas mehr als vier Monatslöhnen vor.
Die Parteien schliessen anlässlich der Schlichtungsverhandlung einen Vergleich mit kurzer Widerrufsfrist ab. Der Vergleich wird innert Frist nicht widerrufen.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 02/2021