- Settore
- Altro
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2021
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierung einer Angestellten
Der Angestellten wird am 26. Mai 2021 gekündigt, obwohl gegen die Arbeitgeberin intern ein Beschwerdeverfahren aufgrund von Mobbing und Diskriminierung läuft. Seit der Rückkehr aus der Schwangerschaft werden der Angestellten nämlich bereits seit längerer Zeit keine den Pflichtenheften entsprechenden Arbeiten mehr zugewiesen, obwohl sie die Arbeitsgeberin darauf hinweist. Die Angestellte verlangt die Feststellung einer diskriminierenden Kündigung sowie eine Entschädigung in Form von sechs Monatslöhnen und eine Genugtuung wegen Verletzung der Persönlichkeit in einem vom Gericht zu bestimmenden Umfang.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich
Die Schlichtungsbehörde schlägt vor, dass sich die Parteien, im Sinne von Art. 5 GlG, auf eine Entschädigung von CHF 50'000 einigen. Überdies schlägt die Schlichtungsbehörde vor, dass die Parteien über den Inhalt des Vergleiches Stillschweigen vereinbaren.
Anlässlich der Schlichtungsverhandlung wird die Arbeitgeberin verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von CHF 50'000 zu bezahlen. Die Entschädigung setzt sich aus CHF 42'500 Genugtuung und CHF 7'500 Anwaltskosten zusammen. Die Parteien vereinbaren zudem über den Inhalt des Vergleiches Stillschweigen. Das Verfahren wird zufolge Vergleichs als erledigt abgeschlossen.
Entscheid der Schlichtungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben, Verfahren Nr. S 21 1/CSU.