Settore
Altro
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2022
Decisione passata in giudicato
Berna Caso 185

Lohngleichheit einer Reinigungsfachfrau

Eine Reinigungsfachfrau reinigt die Innenräume einer Liegenschaft. Die Aussenräume werden von einem Mann gereinigt. Im Gegensatz zu ihm hat sie ein Pflichtenheft, welches sie abarbeiten muss. Insgesamt verfügt die Reinigungsfachfrau über mehr Arbeit bzw. Aufwand als der Reinigungsfachmann. Trotzdem erhalten die beiden den gleichen Lohn.
Mit Schlichtungsgesuch vom 18. Juli 2022 macht die Reinigungsfachfrau eine diskriminierende Lohnungleichheit geltend. Sie verlangt die Aufhebung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses, der die Auszahlung des gleichen Lohns der beiden Reinigungsfachpersonen festlegt.

Sviluppo del procedimento

17.11.2022
Die Parteien schliessen einen Vergleich
Die Klägerin reinigt seit über 10 Jahren den Innenbereich einer Liegenschaft. Sie lebt selber in dieser Liegenschaft und ihr Ehemann ist ebenfalls Stockwerkeigentümer. Sowohl die Klägerin wie auch der zweite angestellte Hausabwart, der für den Aussenbereich der Liegenschaft verantwortlich ist, erhalten denselben Lohn. Während der Hauswart im Aussenbereich vor allem nach Bedarf arbeitet und sein Pflichtenheft grösstenteils Aufgaben vorsieht, die nicht wöchentlich anfallen, hat die Klägerin für den Innenbereich der Liegenschaft ein klares Pflichtenheft, welches sie abarbeiten muss. Der Lohn wurde sowohl für den Aussenhausabwart als auch für die Innenhausabwärtin durch einen Stockwerkeigentümerbeschluss gleich festgelegt. Die Klägerin wirft der Beklagten vor, es handle sich dabei um eine Lohndiskriminierung, da sie für mehr Aufwand den gleichen Lohn erhält wie der Aussenhausabwart.
Die Beklagte bestreitet den Vorwurf und erklärt, dass beide Angestellten ungefähr gleich viel Aufwand hätten und aufgrund des gleichen Lohnes gerade niemand diskriminiert werden solle.
Mit Schlichtungsgesuch vom 18. Juli 2022 macht die Reinigungsfachfrau eine diskriminierende Lohnungleichheit geltend. Sie verlangt die Aufhebung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses, der die Auszahlung des gleichen Lohns der beiden Reinigungsfachpersonen festlegt.

Die Schlichtungsverhandlung findet am 17. November 2022 statt. Im Rahmen der formlosen Vergleichsgespräche einigen sich die Parteien darauf, den Lohn der Klägerin gegenüber dem Aussenhauswart um CHF 50.00 pro Monat, rückwirkend ab August 2022, anzuheben. Die Vereinbarung tritt unter dem Vorbehalt in Kraft, dass die anderen Stockwerkeigentümer:innen an der Stockwerkeigentümerversammlung ebenfalls zustimmen. Die Stockwerkeigentümerschaft stimmt anlässlich der Stockwerkeigentümerversammlung der Vereinbarung zu, worauf das Verfahren infolge Vergleich abgeschrieben wird.

Schlichtungsbehörde Bern Mittelland 2022, Berner Fall 96