- Settore
- Servizi sociali e sanitari
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Attribuzione dei compiti • Condizioni di lavoro • Situazione familiare • Maternità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2023
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierung einer Zahnärztin
Eine Zahnärztin macht geltend, seit der Rückkehr an die Arbeitsstelle nach Geburt ihres Kindes und nach Bezug der bezahlten Stillzeit schikanös behandelt worden zu sein, insbesondere bezüglich Arbeitszeiten und Patient*innenzuteilungen. Schliesslich teilt die Zahnärztin der Schlichtungsstelle mit, dass sie einen Kompromiss mit der Arbeitgeberin habe aushandeln können und daher ihr Schlichtungsgesuch zurückziehe. Mit Entscheid vom 25. Oktober 2023 schreibt die Schlichtungsstelle das Verfahren ab.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren nach dem Rückzug des Gesuchs durch die Zahnärztin ab.
Die Zahnärztin reicht am 18. September 2023 ein Schlichtungsgesuch mit dem Rechtsbegehren ein, es sei eine bestehende Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Die Gesuchstellerin macht geltend, seit der Rückkehr an die Arbeitsstelle nach Geburt ihres Kindes und nach Bezug der bezahlten Stillzeit schikanös behandelt worden zu sein, insbesondere bezüglich Arbeitszeiten und Patient*innenzuteilungen.
Die Schlichtungsstelle stellt der Arbeitgeberin das Schlichtungsgesuch zur fakultativen Stellungnahme zu. Mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 teilt die Zahnärztin der Schlichtungsstelle mit, dass sie einen Kompromiss mit der Arbeitgeberin habe aushandeln können und daher ihr Schlichtungsgesuch zurückziehe.
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung bzw. des Rückzugs des Schlichtungsgesuchs ab.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 01/2023
Die Schlichtungsstelle stellt der Arbeitgeberin das Schlichtungsgesuch zur fakultativen Stellungnahme zu. Mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 teilt die Zahnärztin der Schlichtungsstelle mit, dass sie einen Kompromiss mit der Arbeitgeberin habe aushandeln können und daher ihr Schlichtungsgesuch zurückziehe.
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung bzw. des Rückzugs des Schlichtungsgesuchs ab.
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 01/2023