- Settore
- Altro
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Situazione familiare • Maternità • Disdetta • Licenziamento abusivo • Riassunzione • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2023
Rachekündigung einer Managerin
Die Managerin ist seit Januar 2021 bei der Arbeitgeberin angestellt. Nach ihrer Schwangerschaft erhält sie die Mitteilung, dass ihre Position neu besetzt uns sie selbst auf niedrigerer Stufe eingesetz werde, was sie als Vertrauensbruch ansieht. In der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Ende Dezember 2023 sowie auf eine Entschädigungszahlung.Sviluppo del procedimento
Die Parteien erzielen einen Vergleich.
Die Managerin arbeitet seit dem 18. Januar 2021 als Head of Key Account Management bei der Beklagten. Ihr Arbeitsvertrag wird im Februar 2021 angepasst, und sie erhält ein Jahresgehalt von CHF 140'400 brutto. Im März 2022 wird die Managerin schwanger und bringt am 8. Dezember 2022 ihr Kind zur Welt. Eine Mutterschaftsvereinbarung legt fest, dass sie nach ihrem Mutterschaftsurlaub mit einem Pensum von 80% zurückkehrt. Nach der Geburt ihres Kindes informiert die Beklagte die Managerin am 9. März 2023 darüber, dass ihre Position zum 1. Mai 2023 neu besetzt und sie selbst auf niedrigerer Stufe eingesetzt wird. Die Managerin sieht dies als Vertrauensbruch und reicht eine Beschwerde ein. Der Rechtsvertreter der Beklagten erklärt, dass die Beschwerde unbegründet sei und die Managerin als überfordert betrachtet wird, was die Managerin bestreitet. Nach der Ablehnung der Rückstufung und einer Eskalation erhält die Managerin am 26. April 2023 die Kündigung zum 31. Juli 2023. Sie spricht Einspruch gegen die Kündigung ein und wird ab dem 23. Juni 2023 zu 100% arbeitsunfähig.
In der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses per 31. Dezember 2023, wobei die Managerin freigestellt wird, ohne Anrechnung eines anderweitig erzielten Verdienstes. Zudem wird eine Entschädigungszahlung von CHF 27'500 vereinbart und die Formulierung des Schlusszeugnisses geregelt. Die Parteien erzielen einen Vergleich.
Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 15/2023
In der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses per 31. Dezember 2023, wobei die Managerin freigestellt wird, ohne Anrechnung eines anderweitig erzielten Verdienstes. Zudem wird eine Entschädigungszahlung von CHF 27'500 vereinbart und die Formulierung des Schlusszeugnisses geregelt. Die Parteien erzielen einen Vergleich.
Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 15/2023