- Settore
- Altro
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Gravidanza • Situazione familiare • Maternità • Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2023
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierende Kündigung einer Senior Consultant
Die Senior Consultant arbeitet ab August 2019 bei der Arbeitgeberin. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes im Juni 2022 und einer Phase der vollständigen Arbeitsunfähigkeit bis Januar 2023 wird ihr im Januar 2023 wegen einer angeblichen Reorganisation gekündigt. Die Senior Consultant bestreitet, dass eine Reorganisation stattgefunden habe, und führt aus, dass ihre Stelle weiterhin von ihrer Mutterschaftsvertretung besetzt werde. Die Schlichtungsbehörde erkennt in den Umständen der Kündigung eine Diskriminierung aufgrund der Mutterschaft. Das Verfahren wird durch einen Vergleich abgeschlossen.Sviluppo del procedimento
Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich.
Die Senior Consultant tritt ihre 100%-Stelle am 1. August 2019 bei der Arbeitgeberin an. Nach der Geburt ihres ersten Kindes im April 2020 und dem anschliessenden Mutterschaftsurlaub sowie unbezahltem Urlaub reduziert sie ihr Arbeitspensum ab dem 1. März 2021 auf 60%. Am 1. November 2021 wird sie zum People Unit Leader befördert, mit einem höheren variablen Lohnanteil von 15% und einem Pensum von 70%. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes am 14. Juni 2022 wird das Pensum auf 80% erhöht. Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub ist sie bis Ende Januar 2023 zu 100% arbeitsunfähig.
Am 26. Januar 2023 kündigt die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit der Senior Consultant aufgrund einer angeblichen Reorganisation. Die Senior Consultant bestreitet diese Begründung und erklärt, dass ihre Stelle weiterhin von ihrer Mutterschaftsvertretung besetzt werde. Erst im Januar 2023 wird ihr mitgeteilt, dass eine Reorganisation stattgefunden habe und sie in ein anderes Team wechseln könne. Während sie noch darüber nachdenkt, erhält sie die Kündigung.
Die Arbeitgeberin fordert die Abweisung der Klage und argumentiert, dass die Kündigung nicht aufgrund der Mutterschaft, sondern wegen einer Reorganisation unter dem neuen CEO erfolgt sei.
Die Schlichtungsbehörde kommt nach einer eingehenden Befragung zu dem Schluss, dass die Senior Consultant eine diskriminierende Kündigung aufgrund ihrer Mutterschaft glaubhaft gemacht hat. Insbesondere das Vorgehen der Arbeitgeberin unterstützt diese Annahme. Die von der Arbeitgeberin behauptete Reorganisation wird von der Schlichtungsbehörde als unzureichend belegt angesehen und vermag die diskriminierende Kündigung nicht zu entkräften.
Die Schlichtungsbehörde schlägt einen Vergleich in Höhe von CHF 20'000 netto vor, den die Parteien letztlich auf CHF 15'000 netto einigen. Die Senior Consultant gibt alle Arbeitsutensilien an die Arbeitgeberin zurück. Das Verfahren wird damit durch Vergleich abgeschlossen.
Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 09/2023
Am 26. Januar 2023 kündigt die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit der Senior Consultant aufgrund einer angeblichen Reorganisation. Die Senior Consultant bestreitet diese Begründung und erklärt, dass ihre Stelle weiterhin von ihrer Mutterschaftsvertretung besetzt werde. Erst im Januar 2023 wird ihr mitgeteilt, dass eine Reorganisation stattgefunden habe und sie in ein anderes Team wechseln könne. Während sie noch darüber nachdenkt, erhält sie die Kündigung.
Die Arbeitgeberin fordert die Abweisung der Klage und argumentiert, dass die Kündigung nicht aufgrund der Mutterschaft, sondern wegen einer Reorganisation unter dem neuen CEO erfolgt sei.
Die Schlichtungsbehörde kommt nach einer eingehenden Befragung zu dem Schluss, dass die Senior Consultant eine diskriminierende Kündigung aufgrund ihrer Mutterschaft glaubhaft gemacht hat. Insbesondere das Vorgehen der Arbeitgeberin unterstützt diese Annahme. Die von der Arbeitgeberin behauptete Reorganisation wird von der Schlichtungsbehörde als unzureichend belegt angesehen und vermag die diskriminierende Kündigung nicht zu entkräften.
Die Schlichtungsbehörde schlägt einen Vergleich in Höhe von CHF 20'000 netto vor, den die Parteien letztlich auf CHF 15'000 netto einigen. Die Senior Consultant gibt alle Arbeitsutensilien an die Arbeitgeberin zurück. Das Verfahren wird damit durch Vergleich abgeschlossen.
Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 09/2023