Settore
Altro
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Altro • Molestie sessuali • Mobbing • Indennità • Risarcimento danni/ Risarcimento del danno morale
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2023
Decisione passata in giudicato
Zurigo Caso 520

Sexuelle Belästigung und Diskriminierung einer Arbeitnehmerin

Die Arbeitnehmerin erhebt mehrere Forderungen aufgrund von sexueller Belästigung und weiteren Fürsorgepflichtverletzungen. Die Schlichtungsbehörde schlägt nach den Befragungen der Parteien einen Vergleich vor, den die Rechtsvertreter*innen im Detail verhandeln. Das Verfahren wird mittels Vergleich beendet.

Sviluppo del procedimento

23.11.2023
Die Parteien erzielen einen Vergleich.
Die Arbeitnehmerin beginnt ihr Arbeitsverhältnis bei der Arbeitgeberin am 1. Dezember 2017 und wird 2019 befördert. Zusätzlich übernimmt sie interimistisch die Aufgaben ihres Abteilungschefs. Im Februar 2020 erkrankt sie langfristig. Sie führt dies auf sexuelle Belästigung durch einen Arbeitskollegen, ungerechtfertigte Vorwürfe und weitere Fürsorgepflichtverletzungen durch die Arbeitgeberin zurück. Gestützt darauf stellt sie verschiedene Forderungen, darunter Entschädigungen für sexuelle Belästigung, Genugtuung und Schadenersatz. Die Arbeitgeberin verlangt die Abweisung der Klage und führt an, dass die Schlichtungsbehörde für einige Forderungen nicht zuständig sei.

Nach den jeweiligen Stellungnahmen und den eingehenden Befragungen der Parteien erläutert die Schlichtungsbehörde ihre Einschätzung zur sexuellen Belästigung. Sie äussert sich ebenfalls zu den anderen Forderungen und deren Erfolgsaussichten.

Ein Vergleichsvorschlag wird unterbreitet, und die Rechtsvertreter der Parteien verhandeln daraufhin einen ausführlichen Vergleich, der sämtliche Forderungen abdeckt, einschließlich Entschädigung, Genugtuung, Schadenersatz und Anwält*innenkosten.

Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 13/2023