Settore
Amministrazione, servizi pubblici
Genere
Donna
Base legale
Non specificato
Parole chiave giuridiche
Mobbing
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2004
Decisione passata in giudicato
Lucerna Caso 8

Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin in der Betreuung

Eine Mitarbeiterin in der Betreuung fühlt sich von einem Kollegen durch taxierende Blicke und anzügliche Bemerkungen belästigt. Der Kollege wird versetzt, doch diese Massnahme kurze Zeit später wieder rückgängig gemacht. Die Angestellte setzt sich dagegen zur Wehr und gelangt an die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Personalbereich. Während der Verhandlung wirft der Vorgesetzte der Klägerin Mobbing vor. Die Verhandlung endet mit der vorläufigen Einigung, dass eine Mediation zwischen der Angestellten und ihrem Kollegen durchgeführt wird. Die Klägerin entscheidet sich danach, die Stelle zu verlassen. Ihre Rechtsvertretung handelt mit dem Vorgesetzten eine aussergerichtliche Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus. Sie kann die Stelle sofort verlassen und erhält Unterstützung für die Stellensuche.

Sviluppo del procedimento

24.05.2004
Die Schlichtungsstelle erzielt Einigung
Eine Mitarbeiterin in der Betreuung wendet sich an den Vorgesetzten, weil ihr Kollege Kundinnen und Mitarbeiterinnen regelmässig mit taxierenden Blicken und anzüglichen Bemerkungen belästige. Darauf beschliesst die Geschäftsleitung die Versetzung des Belästigers. Nach einigen Wochen wird diese rückgängig gemacht mit der Begründung, er habe eine Therapie absolviert und sich gebessert. Die Angestellte wehrt sich gegen diese Rückversetzung und wendet sich an die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Personalbereich.

Während der Schlichtungsverhandlung sieht sich die Angestellte massiven persönlichen Angriffen durch ihren Vorgesetzten ausgesetzt. Er wirft ihr Mobbing vor. Als vorläufige Einigung schlägt die Schlichtungsstelle eine Mediation zwischen der Angestellten und dem Belästiger vor.

Die Schlichtungsstelle erzielt eine vorläufige Einigung. Die Klägerin entscheidet sich danach aber, die Stelle zu verlassen. Ihre Rechtsvertretung handelt eine aussergerichtliche Vereinbarung für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, zu der eine kostenlose Laufbahnberatung und die Aufnahme in die Stellenbörse gehört.

Personalamt Kanton Luzern