Settore
Settore manifatturiero, industria
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Situazione familiare • Maternità • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 1999
Decisione passata in giudicato
Basilea Campagna Caso 9

Diskriminierende Kündigung einer Chemikerin

Eine Chemikerin klagt wegen diskriminierender Kündigung und verlangt die Ausstellung eines besseren Arbeitszeugnisses. Sie sei wegen Mutterschaft entlassen worden. Die Arbeitgeberin begründet die Kündigung mit schlechten Leistungen. Die Schlichtungsstelle betrachtet einen Zusammenhang mit der Schwangerschaft als erwiesen, weil die Klägerin immer gute Qualifikationsbeurteilungen erhalten hat und ihr deswegen kurz vor der Schwangerschaft noch der Lohn erhöht wurde. Die erste negative Beurteilung stellt ihr die Firma während des Mutterschaftsurlaubs aus. Beide Parteien akzeptieren den Vorschlag für eine Entschädigung von 17’500 Franken (Gleichstellungsgesetz Art. 3).

Sviluppo del procedimento

17.09.1999
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Chemikerin erhält nach Ablauf des Kündigungsschutzes während der Mutterschaft die Kündigung. Sie klagt, dass ihr wegen der Schwangerschaft und den damit verbundenen Absenzen gekündigt worden sei.

Die Schlichtungsstelle sieht einen Zusammenhang nachgewiesen, weil die Klägerin erstmals während des Mutterschaftsurlaubs eine schlechte Qualifikationsbeurteilung erhält. Allerdings schliesst sie Leistungsgründe nicht vollständig aus und schlägt deshalb eine niedrigere Entschädigung vor, als sie von der Klägerin gefordert worden ist. Die Parteien einigen sich.

Der vorgeschlagene Vergleich einer Entschädigung von 17'500 Franken wird von beiden Parteien gutgeheissen.

Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben, Nr. 1999/1