Settore
Altro
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Gravidanza
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2010
Zurigo Caso 213

Diskriminierung einer Lernenden wegen Schwangerschaft

Die 17-jährige Lernende wendet sich an die Schlichtungsstelle, weil sie wegen ihrer Schwangerschaft bei der Arbeit diskriminiert und herabgesetzt worden sei (Gleichstellungsgesetz Art. 3) und schliesslich die Kündigung erhalten habe. Die Arbeitgeberin bestreitet diese Darstellung und lässt sich nicht auf ein Schlichtungsverfahren ein.

Sviluppo del procedimento

10.03.2010
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Lernende gibt an, dass sie wegen der Schwangerschaft diskriminiert und schikaniert worden sei. Die Chefin habe sie als dumm bezeichnet, weil sie schwanger geworden sei. Bei der Arbeit habe sie Desinfektionsmittel umfüllen müssen, obwohl sie gebeten habe, das wegen der Schwangerschaft nicht tun zu müssen. Im weiteren habe sie die ganze Krippe allein putzen müssen, nachdem diese Arbeit vorher immer aufgeteilt worden sei. Wenn sie sich gewehrt habe, hiess es, sie könne ja kündigen, vor Gericht würde ihr ohnehin niemand Glauben schenken. Die Arbeitgeberin teilt mit, dass keine Diskriminierung vorliege. Man habe im Gegenteil Rücksicht genommen. Doch die Klägerin habe öfters mit der Arbeit ausgesetzt und den Mutterschaftsurlaub bereits vor der Geburt beziehen wollen. Der Grund für die fristlose Kündigung seien mehrmalige unentschuldigte Absenzen gewesen. Die Arbeitgeberin lässt sich nicht auf das Schlichtungsverfahren ein.

Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 4/2010