- Settore
- Servizi sociali e sanitari
- Genere
- Donna
- Base legale
- Non specificato
- Parole chiave giuridiche
- Parità salariale
- Ambito
- Diritto pubblico
- Decisioni
- 1 Decisione 2011
- Decisione passata in giudicato
- sì
Lohngleichheit für Berufsschullehrkräfte im Gesundheitsbereich
Fünf Lehrpersonen der Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege wenden sich wegen Lohndiskriminierung an die Volkswirtschaftsdirektion: sie seien im Vergleich mit Lehrpersonen in andern Berufsschulen zu tief eingestuft. Sie verlangen rückwirkende Lohnnachzahlungen ab 2006. Der Regierungsrat willigt schliesslich in einen aussergerichtlichen Vergleich ein. Die Klägerinnen erhalten insgesamt rund 220'000 Franken.Sviluppo del procedimento
Regierungsrat stimmt einem Vergleich zu
Die fünf Lehrkräfte verlangen Anfang 2011 beim Regierungsrat Lohnvergleiche mit den Löhnen an andern Berufsschulen. Doch erst auf Druck ihrer Anwältin und des Schweizer Berufsverbandes für Pflegefachfrauen und -männer (SBK) finden Vergleichsgespräche statt.
Die fünf Berufsschullehrpersonen bilden seit 2006 Lernende der Höheren Fachschule (HF) aus. Der Wandel vom bisherigen Diplomniveau II zum Abschluss auf HF-Stufe war mit Weiterbildungen verbunden. Sie verlangen einen Vergleich mit den Löhnen der Berufsschullehrkräfte des Gewerblich-Industriellen Berufsbildungszentrums. 2008 war deren Lohn um zwei bis vier Stufen angehoben worden, während die Löhne an der Berufsschule für Krankenpflege gleich blieben. Begründet wurde die Anhebung gewerblich-industriellen Lehrkräfte mit deren Ausbildung auf Hochschulstufe. Erst als eine Expertise des Bundesamtes für Berufsbildung klar macht, dass die Abschlüsse der fünf Lehrpersonen mindestens gleichwertig zu jenen der andern Berufsschullehrkräfte seien, kam ein aussergerichtlicher Vergleich zustande.
Die Löhne der fünf Lehrkräfte werden rückwirkend auf fünf Jahre um zwei bis drei Lohnklassen auf den gleichen Stand der Lehrkräfte an den andern Berufsschulen angehoben.
Vereinbarung der Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zug
Die fünf Berufsschullehrpersonen bilden seit 2006 Lernende der Höheren Fachschule (HF) aus. Der Wandel vom bisherigen Diplomniveau II zum Abschluss auf HF-Stufe war mit Weiterbildungen verbunden. Sie verlangen einen Vergleich mit den Löhnen der Berufsschullehrkräfte des Gewerblich-Industriellen Berufsbildungszentrums. 2008 war deren Lohn um zwei bis vier Stufen angehoben worden, während die Löhne an der Berufsschule für Krankenpflege gleich blieben. Begründet wurde die Anhebung gewerblich-industriellen Lehrkräfte mit deren Ausbildung auf Hochschulstufe. Erst als eine Expertise des Bundesamtes für Berufsbildung klar macht, dass die Abschlüsse der fünf Lehrpersonen mindestens gleichwertig zu jenen der andern Berufsschullehrkräfte seien, kam ein aussergerichtlicher Vergleich zustande.
Die Löhne der fünf Lehrkräfte werden rückwirkend auf fünf Jahre um zwei bis drei Lohnklassen auf den gleichen Stand der Lehrkräfte an den andern Berufsschulen angehoben.
Vereinbarung der Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zug