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Ungleicher Lohn für eine Finanzbuchhalterin
Die Finanzbuchhalterin macht geltend, sie werde schlechter als ihre männlichen Mitarbeiter und ihr Vorgänger entlöhnt und damit diskriminiert. Noch vor Ansetzung der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien und das Gesuch wird zurückgezogen.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsbehörde stellt Rückzug wegen Vergleich vor der Verhandlung fest
Die Gesuchstellerin arbeitete seit dem 18. Juli 2012 als Finanzbuchhalterin bei der Gesuchgegnerin. Im Dezember 2012 wendet sie sich an die Schlichtungsbehörde und macht geltend, aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert zu werden. Sie verdiene weniger als ihre männlichern Mitarbeiter aktuell verdienen und als ihr Vorgänger verdient habe. Die Gesuchgegnerin bestreitet die Vorwürfe.
Die Gesuchstellerin verlangt die Feststellung einer Diskriminierung und eine Lohnnachzahlung von 8'330 Franken (ab 01. November 2012).
Keine
Noch vor Ansetzung eines Termins für die Schlichtungsverhandlung teilt die Gesuchstellerin mit, sie habe sich mit der Gesuchgegnerin gütlich geeinigt und zieht das Schlichtungsgesuch zurück.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, 27/2012.
Die Gesuchstellerin verlangt die Feststellung einer Diskriminierung und eine Lohnnachzahlung von 8'330 Franken (ab 01. November 2012).
Keine
Noch vor Ansetzung eines Termins für die Schlichtungsverhandlung teilt die Gesuchstellerin mit, sie habe sich mit der Gesuchgegnerin gütlich geeinigt und zieht das Schlichtungsgesuch zurück.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, 27/2012.