Settore
Servizi sociali e sanitari
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Molestie sessuali • Indennità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2014
Decisione passata in giudicato
Zurigo Caso 293

Sexuelle Belästigung und diskriminierende Kündigung einer medizinischen Praxisassistentin in der Probezeit

Die medizinische Praxisassistentin wird in ihrer Probezeit vom Vater ihrer Arbeitgeberin sexuell belästigt. Als sie ihre Arbeitgeberin informiert, erhält sie noch in der Probezeit die Kündigung. Die Praxisassistentin gelangt an die Schlichtungsbehörde und verlangt eine angemessene Entschädigung. Noch vor der Schlichtungsverhandlung erzielen die Parteien eine Einigung und das Verfahren wird abgeschrieben.

Sviluppo del procedimento

06.01.2014
Die Parteien einigen sich vor der Schlichtungsverhandlung
Die knapp 20-jährige Gesuchstellerin tritt eine 100 Prozent Anstellung als medizinische Praxisassistentin bei einer Ärztin an. Noch während der Probezeit von zwei Monaten wird sie in den Praxisräumlichkeiten ihrer jeweils gerade abwesenden Arbeitgeberin von deren Vater, welcher sein Büro im gleichen Haus und mit dem Lift Zugang zu den Praxisräumlichkeiten seiner Tochter hat, mehrfach sexuell belästigt (eindeutige Angebote und taxierende, lüsterne Blicke sowie Bemerkungen zu Gesäss und Busen der Gesuchstellerin, etc.). Die durch dieses Verhalten in Angst versetzte Gesuchstellerin bittet ihre Mutter um Unterstützung und gemeinsam suchen sie das Gespräch mit der Arbeitgeberin zwecks Lösung der unhaltbaren Situation. Die Arbeitgeberin reagiert ungehalten, bestreitet das Vorgefallene, unterstellt der Gesuchstellerin falsche Anschuldigungen und kündigt ihr Arbeitsverhältnis fristlos. Daraufhin gelangt die Gesuchstellerin an die Schlichtungsbehörde und verlangt eine angemessene Entschädigung.

Keine

Kurz vor dem Verhandlungstermin schliessen die Parteien eine Einigung, weshalb das Verfahren als durch Rückzug zufolge Einigung abgeschrieben wird.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 20/2013.