Settore
Commercio, commercio al dettaglio
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Situazione familiare • Parità salariale • Maternità
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2016
Berna Caso 120

Lohngleichheit für eine Angestellte im Verkauf

Eine Angestellte im Verkauf fühlt sich bezüglich ihres Lohns aufgrund ihres Geschlechts und als Mutter diskriminiert. Mehrmals bittet sie den Arbeitgeber, die Lohneinstufungskriterien innerhalb des Lohnbandes offenzulegen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses macht die Angestellte Lohnnachzahlungen in der Höhe von 25'000 Franken geltend. Weiter fordert sie Auskunft über die Lohndifferenz zu einem Arbeitskollegen in derselben Funktion und ein arbeitsanalytisches Gutachten. Der Arbeitgeber verzichtet auf eine Stellungnahme. Bei der Schlichtungsverhandlung kommt es zu keiner Einigung zwischen den Parteien, worauf die Schlichtungsstelle die Klagebewilligung erteilt.

Sviluppo del procedimento

18.08.2016
Fall 119: Schlichtungsstelle erteilt Klagebewilligung
Die Klägerin ist vom 1. September 2008 bis 31. Dezember 2015 bei der Beklagten im Verkauf tätig. Bereits während des Arbeitsverhältnisses macht die Klägerin geltend, dass sie bezüglich ihres Lohnes aufgrund ihres Geschlechts und als Mutter diskriminiert werde. Die Klägerin rügt konkret die grosse Lohndifferenz zwischen ihrem und dem Lohn ihres männlichen Arbeitskollegen in derselben Funktion. Mehrmals gelangt sie mit der Bitte an den Arbeitgeber, ihr mitzuteilen, in welchem Lohnband sie eingestuft worden sei. Zudem bittet sie die Arbeitgeberin um Offenlegung der Lohneinstufungskriterien innerhalb des Lohnbandes.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses reicht die Klägerin ein Schlichtungsgesuch ein und fordert von der Beklagten (unter Vorbehalt des Nachklagerechts) einen Betrag in der Höhe von 25‘000 Franken zzgl. Zins. Zudem stellt sie verschiedene prozessuale Anträge, welche die Beklagte zur Auskunft über die Lohndifferenz zu ihrem Arbeitskollegen sowie zur Offenlegung und Dokumentation von den im Betrieb geltenden Lohnbandbreiten für die verschiedenen Funktionen verpflichten. Weiter wird das Gericht ersucht, ein arbeitsanalytisches Gutachten anzuordnen.
Die Beklagte verzichtet auf die Einreichung einer Stellungnahme und schliesst anlässlich der Schlichtungsverhandlung auf Abweisung der Klage, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.

Es werden Vergleichsgespräche geführt, welche scheitern. Der klagenden Partei wird die Klagebewilligung erteilt.