- Settore
- Altro
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Disdetta • Licenziamento discriminatorio • Situazione familiare • Maternità • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2019
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierende Kündigung einer Junior-Projektleiterin wegen Familienplanung
Eine Junior-Projektleiterin ist seit knapp einem Jahr bei der Arbeitgeberin angestellt, als sie über ihre Familienplanung ausgefragt wird. Zur selben Zeit stellt die Arbeitgeberin einen Praktikanten ein. Nachdem die Junior-Projektleiterin schlussendlich einknickt und angibt, sie könne sich in den nächsten ein bis zwei Jahren Kinder vorstellen, wird ihr gekündigt. Vor der Schlichtungsbehörde können sich die Parteien auf eine Entschädigung einigen.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich
Eine Junior-Projektleiterin ist seit dem 1. Juli 2017 mit einem Pensum von 80% in einem Unternehmen tätig. Im Februar 2018 wird ein Praktikant eingestellt. Einen Monat später reduziert die Junior-Projektleiterin auf eigenen Wunsch ihr Pensum auf 40%. In diesem Frühling wird die Junior-Projektleiterin mehrfach auf ihre Familienplanung angesprochen. Sie antwortet zuerst ausweichend, gibt jedoch schlussendlich an, dass sie sich in den nächsten ein bis zwei Jahren Kinder vorstellen könne. Im Juni 2018 wird dem Praktikanten mitgeteilt, er könne ab 1. Oktober 2018 zu 40% als Junior Berater arbeiten. Am 25. Juni 2018 wird der Junior-Projektleiterin die Kündigung nahegelegt, weil die Partner den Eindruck hätten, sie fühle sich nicht wohl im Job und ihr Engagement sei nicht ausreichend. Man sei nicht zufrieden mit der erzielten Leistung, weiter habe sie eine zu geringe Effizienz und die Prioritäten zwischen produktiver und unproduktiver Arbeit würden nicht richtig gesetzt. Das Ziel 75% der Arbeitszeit auf Projekten zu arbeiten, sei nicht erfüllt.
Am 8. Juli 2018 wird der Junior-Projektleiterin auf Ende Oktober 2018 gekündigt mit der Begründung, sie passe nicht ins Team. In der schriftlichen Begründung sind als Kündigungsgründe aufgeführt: «eingeschränkte Passung der Stärken, Kompetenzen und Erfahrungen und Anforderungen der Arbeitgeberin, schwierige Auftragslage und inhaltlich anderen Mandaten». Gegenüber der Arbeitslosenkasse gibt die Arbeitgeberin als Kündigungsgrund an, die Junior-Projektleiterin habe geringe fachspezifische Kenntnisse im Bereich Agilität und Change Management und sie habe in zwei Gesprächen diesbezügliche Entwicklungsangebote abgelehnt.
Die Junior-Projektleiterin ist davon überzeugt, dass zwischen den Fragen nach ihrer Familienplanung seit der Anstellung des Praktikanten und ihrer Kündigung ein Zusammenhang besteht. Sie geht deshalb vor die Schlichtungsbehörde und fordert eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen à CHF 2'664.61 wegen diskriminierender Kündigung.
Die Schlichtungsbehörde geht von einer diskriminierenden Kündigung aus. Aufgrund der verschiedenen, nicht kohärenten Kündigungsbegründungen sei es sehr wahrscheinlich, dass die Kündigung mit den Fragen nach der Familienplanung im Zusammenhang stehe.
Die Parteien einigen sich vor der Schlichtungsbehörde auf eine Entschädigung von CHF 1'500.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 01/2019
Am 8. Juli 2018 wird der Junior-Projektleiterin auf Ende Oktober 2018 gekündigt mit der Begründung, sie passe nicht ins Team. In der schriftlichen Begründung sind als Kündigungsgründe aufgeführt: «eingeschränkte Passung der Stärken, Kompetenzen und Erfahrungen und Anforderungen der Arbeitgeberin, schwierige Auftragslage und inhaltlich anderen Mandaten». Gegenüber der Arbeitslosenkasse gibt die Arbeitgeberin als Kündigungsgrund an, die Junior-Projektleiterin habe geringe fachspezifische Kenntnisse im Bereich Agilität und Change Management und sie habe in zwei Gesprächen diesbezügliche Entwicklungsangebote abgelehnt.
Die Junior-Projektleiterin ist davon überzeugt, dass zwischen den Fragen nach ihrer Familienplanung seit der Anstellung des Praktikanten und ihrer Kündigung ein Zusammenhang besteht. Sie geht deshalb vor die Schlichtungsbehörde und fordert eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen à CHF 2'664.61 wegen diskriminierender Kündigung.
Die Schlichtungsbehörde geht von einer diskriminierenden Kündigung aus. Aufgrund der verschiedenen, nicht kohärenten Kündigungsbegründungen sei es sehr wahrscheinlich, dass die Kündigung mit den Fragen nach der Familienplanung im Zusammenhang stehe.
Die Parteien einigen sich vor der Schlichtungsbehörde auf eine Entschädigung von CHF 1'500.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 01/2019