- Settore
- Settore manifatturiero, industria
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Mobbing • Indennità
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2020
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierung einer Ingenieurin
Eine Ingenieurin arbeitet seit 2018 für ihre Arbeitgeberin. Sie fühlt sich aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft und ihrer Religion von ihren Mitarbeitenden gemobbt. Trotz mehrmaliger Meldung wird nichts unternommen. Schlussendlich wird der Ingenieurin per 30. September 2019 gekündigt. In der Folge reicht sie ein Schlichtungsgesuch ein. Sie fordert eine Entschädigung aufgrund missbräuchlicher Kündigung, Schadenersatz infolge sexueller Belästigung, eine Genugtuungssumme und die Berichtigung des Arbeitszeugnisses. Die Parteien einigen sich anlässlich der Schlichtungsverhandlung.Sviluppo del procedimento
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich.
Eine Ingenieurin arbeitet seit 2018 für ihre Arbeitgeberin als «consulting engineer». Vertraglich wird vereinbart, dass die Ingenieurin im Personalverleih angestellt und im Rahmen eines Projekts an einen Einsatzbetrieb verliehen wird. Die Ingenieurin wird folglich vom 5. März 2018 bis 30. Juni 2019 von ihrer Arbeitgeberin an den Einsatzbetrieb verliehen.
Im Jahr 2018 kommt es zwischen der Ingenieurin und Mitarbeitenden der Arbeitgeberin und des Einsatzbetriebs zu Schwierigkeiten, wobei die Ingenieurin sich im Team sehr unwohl fühlt. Gemäss eigenen Aussagen wird sie ausgegrenzt, auf die Herkunft reduziert und erniedrigt. Obwohl sie sich mehrmalig gegen das Verhalten der Mitarbeitenden per E-Mail und telefonisch beschwert, kommt es zu keiner Veränderung. Schliesslich wird das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin am 28. Juni 2019 per 30. September 2018 ordentlich gekündigt. Die Ingenieurin wird gleichentags von der Arbeitsleistung freigestellt.
Mit Schlichtungsgesuch vom 30. September 2019 beantragt die Ingenieurin Entschädigung aus missbräuchlicher Kündigung, Schadenersatz infolge sexueller Belästigung, eine Genugtuungssumme und die Berichtigung des Arbeitszeugnisses.
Die Vergleichsverhandlungen führen zum Abschluss eines Vergleichs, wobei während der Verhandlung die gleichstellungsrelevanten Punkte weggefallen sind. Die Arbeitgeberin und der Einsatzbetrieb nehmen zur Kenntnis, dass sich die Ingenieurin aufgrund ihrer Herkunft und Religion diskriminiert gefühlt hat und das Arbeitszeugnis wird berichtigt.
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland Fall 67 vom 21. Januar 2020
Im Jahr 2018 kommt es zwischen der Ingenieurin und Mitarbeitenden der Arbeitgeberin und des Einsatzbetriebs zu Schwierigkeiten, wobei die Ingenieurin sich im Team sehr unwohl fühlt. Gemäss eigenen Aussagen wird sie ausgegrenzt, auf die Herkunft reduziert und erniedrigt. Obwohl sie sich mehrmalig gegen das Verhalten der Mitarbeitenden per E-Mail und telefonisch beschwert, kommt es zu keiner Veränderung. Schliesslich wird das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin am 28. Juni 2019 per 30. September 2018 ordentlich gekündigt. Die Ingenieurin wird gleichentags von der Arbeitsleistung freigestellt.
Mit Schlichtungsgesuch vom 30. September 2019 beantragt die Ingenieurin Entschädigung aus missbräuchlicher Kündigung, Schadenersatz infolge sexueller Belästigung, eine Genugtuungssumme und die Berichtigung des Arbeitszeugnisses.
Die Vergleichsverhandlungen führen zum Abschluss eines Vergleichs, wobei während der Verhandlung die gleichstellungsrelevanten Punkte weggefallen sind. Die Arbeitgeberin und der Einsatzbetrieb nehmen zur Kenntnis, dass sich die Ingenieurin aufgrund ihrer Herkunft und Religion diskriminiert gefühlt hat und das Arbeitszeugnis wird berichtigt.
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland Fall 67 vom 21. Januar 2020