Branche
Autres services
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Embauche • Grossesse • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2022
Entrée en force
oui
Uri Cas 3

Anstellungsdiskriminierung infolge Schwangerschaft

Die Gesuchstellerin wird infolge Schwangerschaft bei einer Arbeitgeberin nicht angestellt. Dies wird ihr am 04. Juni 2020 unter Angabe des Grundes mitgeteilt. Sie stellt am 03. Februar 2021 ein Schlichtungsgesuch mit dem Rechtsbegehren um Bezahlung von 3 Monatslöhnen als Entschädigung. Da die Klagefrist gemäss Art. 8 Abs.2 GlG abgelaufen war, ist die Arbeitgeberin nicht bereit vergleichsweise eine Entschädigung zu zahlen. Die Gesuchstellerin will das Gesuch nicht zurückziehen, weshalb ihr die Klagebewilligung erteilt wird.

Historique de la procédure

05.03.2022
Die Schlichtungsbehörde erteilt eine Klagebewilligung


Da sich die Gesuchstellerin und die Arbeitgeberin nicht einigen können, stellt die Schlichtungsbehörde der Gesuchstellerin eine Klagebewilligung aus.

Schlichtungsstelle nach dem Gleichstellungsgesetz des Kantons Uri, SB 2021 6, vom 5. März 2022.