- Branche
- Administration, services publics
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale
- Rapport de travail
- Droit public
- Décisions
- 1 Décision 2002
- Entrée en force
- oui
Lohngleichheit für Verwaltungssekretärinnen
Vier Mitarbeiterinnen im Sekretariat verlangen eine Arbeitsbewertung, weil der einzige Mann in derselben Funktion in einer höheren Lohnstufe eingestuft worden sei. Deshalb liege eine Lohndiskriminierung nach Gleichstellungsgesetz Art. 3 vor. Der Arbeitgeber geht auf das Gesuch ein und die Mitarbeiterinnen werden in die höhere Lohnstufe eingereiht.Historique de la procédure
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Als Folge des Schlichtungsbegehrens verfügt die Verwaltungsdirektion eine Arbeitsbewertung.
Die Schlichtungskommission stellt fest, dass die Arbeitsbewertung korrekt durchgeführt wurde.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission für Personalfragen, SKSCHK.913-1/915-1, 920-1, 925-1
Die Schlichtungskommission stellt fest, dass die Arbeitsbewertung korrekt durchgeführt wurde.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission für Personalfragen, SKSCHK.913-1/915-1, 920-1, 925-1