Branche
Administration, services publics
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2002
Entrée en force
oui
Argovie Cas 16

Lohngleichheit für Verwaltungssekretärinnen

Vier Mitarbeiterinnen im Sekretariat verlangen eine Arbeitsbewertung, weil der einzige Mann in derselben Funktion in einer höheren Lohnstufe eingestuft worden sei. Deshalb liege eine Lohndiskriminierung nach Gleichstellungsgesetz Art. 3 vor. Der Arbeitgeber geht auf das Gesuch ein und die Mitarbeiterinnen werden in die höhere Lohnstufe eingereiht.

Historique de la procédure

26.10.2002
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Als Folge des Schlichtungsbegehrens verfügt die Verwaltungsdirektion eine Arbeitsbewertung.

Die Schlichtungskommission stellt fest, dass die Arbeitsbewertung korrekt durchgeführt wurde.

Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.

Schlichtungskommission für Personalfragen, SKSCHK.913-1/915-1, 920-1, 925-1