Branche
Education
Sexe
Femme
Base légale
Pas d’indication
Mots-clés juridiques
Egalité salariale • Grossesse
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 2002
Entrée en force
oui
Argovie Cas 15

Diskriminierende Pensumsreduktion für eine Lehrerin

Eine Lehrerin beantragt ein höheres Pensum. Sie habe jahrelang 24 Stunden unterrichtet. Wegen ihren Schwangerschaften sei das Pensum dann um zwölf Stunden auf den Anteil reduziert worden, für den sie gewählt sei. Es stellt sich heraus, dass die Schulkommission die Reduktion aus Unmut über die zwei kurz hintereinander bezogenen Schwangerschaftsurlaube beschlossen hat. Die Schlichtungskommission stellt fest, dass eine geschlechtsspezifische Diskriminierung vorliegt (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Der Arbeitgeber bezahlt der Klägerin den Lohn für die nicht bewilligten zwölf Stunden.

Historique de la procédure

19.06.2002
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Lehrerin möchte weiterhin 24 Stunden unterrichten. Doch sie erhält nur noch zwölf Stunden zugesprochen. Sie verlangt bei der Schlichtungskommission die Feststellung, ob das Pensum wegen der Schwangerschaften reduziert worden sei.

Während der Verhandlung stellt sich heraus, dass die Schulkommission die Reduktion verfügt hat, weil die Lehrerin kurz nacheinander das zweite Mal Mutterschaftsurlaub bezogen hat. Weil dies geschlecherdiskriminierend ist, zeigt sich der Arbeitgeber bereit, der Klägerin den Lohn für die nicht bewilligten zwölf Stunden zu bezahlen.

Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest

Schlichtungskommission für Personalfragen, SKSCHK 01.1945-1