Branche
Autres services
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Autre • Licenciement • Congé représailles • Identité de genre • Transgenre • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2023
Entrée en force
oui
Zurich Cas 513

Rachekündigung einer Spielleiterin

Eine Spielleiterin arbeitet seit dem 1. November 2021 bei einer Eventfirma. Sobald sie offen als trans Frau auftritt, verschlechtert sich das Verhältnis zu ihrem Vorgesetzten, der sie mehrfach mit unangebrachten Äusserungen beleidigt und schikanöse Vorgaben macht. Als sie sich über diese Diskriminierung beschwert, kündigt ihr die Arbeitgeberin. Die Spielleiterin erhebt Einsprache gegen die Kündigung und fordert Lohnnachzahlungen sowie eine Entschädigung. Ausserdem verlangt sie die Berichtigung des Arbeitszeugnisses. Da die Arbeitgeberin nicht an der Schlichtungsverhandlung teilnimmt, wird die Klagebewilligung erteilt.

Historique de la procédure

23.07.2023
Die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus.
Die Spielleiterin ist seit November 2021 bei der Arbeitgeberin, einer Eventfirma, angestellt. Nach ihrem Coming-Out als trans Frau wird sie von ihrem Vorgesetzten mehrfach beleidigt und muss sich an schikanöse Kleidervorschriften halten. Ihre Beschwerde über dieses Verhalten führt zu ihrer Kündigung. Sie erhebt Einsprache und fordert Lohnnachzahlungen, unter anderem für krankheitsbedingte Fehlzeiten. Zudem verlangt sie eine Entschädigung für die Kündigung und eine Korrektur ihres Schlusszeugnisses.

Die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus.

Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 10/2023