Branche
Secteur manufacturier, industrie
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2003
Entrée en force
oui
Berne Cas 42

Diskriminierende Kündigung einer Projektleiterin

Eine Projektleiterin wehrt sich gegen die Kündigung, die sie nach 13 Jahren Anstellung in einem Industrieunternehmen erhält. Sie verlangt eine Entschädigung von neun Monatslöhnen wegen diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). In derselben Gruppe wie sie hätten vier Männer gearbeitet, die ihre Arbeit behalten konnten. Die Schlichtungskommission schlägt eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen vor, die von beiden Parteien akzeptiert wird. Die Klägerin erhält 37’992 Franken ausbezahlt.

Historique de la procédure

19.12.2003
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Projektleiterin arbeitet seit 13 Jahren im Industrieunternehmen, als sie die Kündigung erhält. Sie verlangt eine Entschädigung von neun Monatslöhnen oder 56'988 Franken. Die Arbeitgeberin führt für die Kündigung wirtschaftliche Gründe an.

Die Klägerin führt an, dass sie in einem Team mit vier Männern gearbeitet habe, doch sei einzig ihre Stelle gekündigt worden. Die Schlichtungskommission schlägt eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen zuzüglich Anteil am 13. Monatslohn vor.

Beide Parteien akzeptieren den Vorschlag der Schlichtungskommission. Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 37'992 Franken.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 4/2003