Branche
Secteur manufacturier, industrie
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Egalité salariale • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2001
Entrée en force
oui
Saint-Gall Cas 10

Lohngleichheit für eine Personalchefin

Eine Personalchefin stellt fest, dass ihr Monatslohn 3'000 Franken unter jenem ihres Vorgängers liegt. Sie wendet sich an die Schlichtungsstelle, wo sie die Nachzahlung der Lohndifferenz und eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung von insgesamt 80'000 Franken (Gleichstellungsgesetz Art. 3) einfordert. Der Arbeitgeber wirft ihr trotz sehr guter Arbeitszeugnisse mangelnde Qualifikation vor und stellt ihre Eignung für die Stelle in Frage. Es kommt nur eine Einigung über ausstehende Lohnzahlungen zustande. Die Personalchefin verzichtet darauf, ihre Ansprüche mit einer Klage nach Gleichstellungsgesetz durchzusetzen.

Historique de la procédure

20.09.2001
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Personalchefin arbeitet in einem Betrieb mit 200 Angestellten. Nach eineinhalb Jahren Anstellung stellt sie fest, dass sie 3000 Franken weniger verdient als ihr Vorgänger an derselben Stelle. Nachdem sie die Kündigung erhält, gelangt sie an die Schlichtungsstelle mit Lohnnachzahlungs- und Entschädigungsforderungen von insgesamt 80'000 Franken.

Vor der Schlichtungsstelle bezweifelt der Arbeitgeber ihre Eignung für die Funktion als Personalchefin und deutet an, sie habe die Stelle nur wegen „guten Beziehungen“ zum früheren Betriebsinhaber erhalten. Gegen die Kündigung wegen mangelnder Qualifikation sprechen aber die sehr guten Arbeitszeugnisse der Klägerin. Trotzdem geht der Arbeitgeber auf den Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle nicht ein. Er zeigt sich einzig bereit, noch ausstehende Löhne nachzuzahlen. Doch die Klägerin verzichtet auf eine Klage, weil sie sich ausserstande sieht, ein weiteres Verfahren zu ertragen.

Die Schlichtungsstelle muss Nichteinigung feststellen.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 2001