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- 1 Décision 2006
Lohngleichheit für eine Immobilienfachfrau
Eine Immobilienfachfrau verlangt bei der Schlichtungsstelle Lohnnachzahlungen für fast vier Jahre. Sie macht geltend, dass sie zwischen November 2001 und August 2005 rund 1'500 Franken weniger Lohn als ein Kollege erhielt, obschon sie höhere Umsatzzahlen erreicht hatte und eine bessere Ausbildung vorweisen konnte. Insgesamt seien ihr 89'000 Franken Lohn und Bonus vorenthalten worden. Sie verlangt zudem eine Entschädigung, weil sie vom Verwaltungsratspräsidenten sexuell belästigt worden sei. Weil die Arbeitgeberin eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren ablehnt, stellt die Schlichtungsstelle Nichteinigung fest.Historique de la procédure
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Klägerin fordert, dass die Immobilienfirma die Lohnabrechnungen inklusiv Bonuszahlungen offen legt. Sie gibt an, dass sich die Lohndiskriminierung auf 69'000 Franken und die nicht ausbezahlten Boni auf 20'000 Franken belaufen. Zudem klagt sie wegen sexueller Belästigung durch den Verwaltungsratspräsidenten. Sie habe bei der Geschäftsleitung vergeblich verlangt, dass Abhilfe geschaffen werde. Deshalb sei ihr eine Entschädigung von 48'300 Franken auszuzahlen. Die Arbeitgeberin bezeichnet die Vorwürfe als haltlos.
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 4/2006
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 4/2006