Branche
Autre
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Protection contre le congé
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2009
Entrée en force
oui
Zurich Cas 184

Diskriminierende Kündigung einer Journalistin

Die Journalistin ist bei einem gemeinnützigen Verein mit unbefristetem Vertrag angestellt. Als sie ihre Schwangerschaft bekannt gibt, erhält sie die Kündigung mit der Begründung, das von ihr betreute Projekt sei beendet. Sie verlangt bei der Schlichtungsstelle die Aufhebung der diskriminierenden Kündigung aufgrund der Schwangerschaft (Gleichstellungsgesetz Art. 10). Darauf einigen sich die Parteien, dass die Klägerin angestellt bleibt.

Historique de la procédure

07.01.2009
Die Schlichtungsstelle schreibt Klage nach Rückzug ab
Die Journalistin ist bei einem gemeinnützigen Verein als Projektverantwortliche angestellt. Als sie der Geschäftsleitung ihre Schwangerschaft mitteilt, wird ihr auf Ende 2008 gekündigt. Sie setzt sich dagegen zur Wehr und reicht nach einer Rechtsberatung beim Arbeitsgericht und bei der Schlichtungsstelle ein Schlichtungsbegehren ein. Die Parteien einigen sich, dass das Arbeitsverhältnis weiter geführt wird.

Die Parteien einigen sich und die Klage wird nach Rückzug abgeschrieben.

Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 14/2008