Branche
Culture, médias, recherche
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Indemnité
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2010
Berne Cas 80

Diskriminierende Kündigung einer Ressortleiterin

Eine Redaktorin mit der Funktion als Ressortleiterin erhält im Rahmen einer Massenentlassung die Kündigung. Sie erhebt Einsprache gegen die Entlassung und verlangt bei der Schlichtungskommission eine Entschädigung von vier Monatslöhnen wegen diskriminierender Kündigung (Gleichstellungsgesetz Art. 3). Weil die Arbeitgeberin eine geschlechtsspezifische Diskriminierung bestreitet, kommt kein Vergleich zustande.

Historique de la procédure

27.08.2010
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die Ressortleiterin bei der Tageszeitung erhält die Kündigung. Sie reicht Einsprache dagegen ein und fordert vor der Schlichtungskommission eine Entschädigung wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Im Kader, wo die Frauen untervertreten waren, seien ausschliesslich Frauen entlassen worden; die übrigen Entlassungen hätten auch mehr Frauen als Männer getroffen. Bei der Begründung seien Kriterien verwendet worden, die auf einer traditionellen Aufgabenteilung in der Familie beruhten. Die Arbeitgeberin bestreitet diese Vorwürfe. Es kommt keine Einigung zustande.

Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 3/2010