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Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin einer Bewachungsfirma
Die Mitarbeiterin der Alarmzentrale einer Bewachungsfirma gelangt an das Bezirksgericht. Sie macht u.a. geltend, von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden zu sein (Gleichstellungsgesetz Art. 4). Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich.Historique de la procédure
Das Bezirksgericht erzielt Vergleich
Die Klägerin brachte im Verfahren u.a. vor, von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden zu sein. Er habe ihr gegenüber sexistische Bemerkungen und äusserst ordinäre Kommentare mit sexuellem Inhalt fallen gelassen. Daraufhin habe die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt. Schliesslich einigten sich die Parteien vor Gericht auf einen Vergleich.
Keine
Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die Klägerin erhielt eine Schlusszahlung von 1'500 CHF sowie ein angepasstes und korrigiertes Arbeitszeugnis.
Bezirksgericht Schwyz, Proz. ZEV 2012 1
Keine
Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die Klägerin erhielt eine Schlusszahlung von 1'500 CHF sowie ein angepasstes und korrigiertes Arbeitszeugnis.
Bezirksgericht Schwyz, Proz. ZEV 2012 1