Branche
Autres services
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2012
Entrée en force
oui
Schwytz Cas 13

Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin einer Bewachungsfirma

Die Mitarbeiterin der Alarmzentrale einer Bewachungsfirma gelangt an das Bezirksgericht. Sie macht u.a. geltend, von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden zu sein (Gleichstellungsgesetz Art. 4). Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich.

Historique de la procédure

23.08.2012
Das Bezirksgericht erzielt Vergleich
Die Klägerin brachte im Verfahren u.a. vor, von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden zu sein. Er habe ihr gegenüber sexistische Bemerkungen und äusserst ordinäre Kommentare mit sexuellem Inhalt fallen gelassen. Daraufhin habe die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt. Schliesslich einigten sich die Parteien vor Gericht auf einen Vergleich.

Keine

Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die Klägerin erhielt eine Schlusszahlung von 1'500 CHF sowie ein angepasstes und korrigiertes Arbeitszeugnis.

Bezirksgericht Schwyz, Proz. ZEV 2012 1