Settore
Altro
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Molestie sessuali
Ambito
Diritto privato
Decisioni
1 Decisione 2012
Decisione passata in giudicato
Svitto Caso 13

Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin einer Bewachungsfirma

Die Mitarbeiterin der Alarmzentrale einer Bewachungsfirma gelangt an das Bezirksgericht. Sie macht u.a. geltend, von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden zu sein (Gleichstellungsgesetz Art. 4). Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich.

Sviluppo del procedimento

23.08.2012
Das Bezirksgericht erzielt Vergleich
Die Klägerin brachte im Verfahren u.a. vor, von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden zu sein. Er habe ihr gegenüber sexistische Bemerkungen und äusserst ordinäre Kommentare mit sexuellem Inhalt fallen gelassen. Daraufhin habe die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt. Schliesslich einigten sich die Parteien vor Gericht auf einen Vergleich.

Keine

Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die Klägerin erhielt eine Schlusszahlung von 1'500 CHF sowie ein angepasstes und korrigiertes Arbeitszeugnis.

Bezirksgericht Schwyz, Proz. ZEV 2012 1