Branche
Domaines social et de la santé
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Egalité salariale
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2016
Entrée en force
oui
Zurich Cas 345

Diskriminierende Lohnungleichheit einer Oberärztin

Eine Oberärztin Anästhesie macht diskriminierende Lohnungleich geltend. Es kommt jedoch nicht zur Schlichtungsverhandlung, da die Parteien bereits zuvor eine Einigung erzielen.

Historique de la procédure

29.11.2016
Die Parteien erzielen noch vor der Schlichtungsverhandlung eine Einigung
Die Gesuchstellerin ist als Oberärztin Anästhesie bei der Gesuchsgegnerin tätig gewesen. Sie macht geltend, sie sei während der Dauer ihrer Anstellung lohnmässig tiefer als ihre männlichen Kollegen eingereiht worden; ein sachlicher Grund dafür bestehe nicht.

Noch vor Erstattung der Stellungnahme durch die Gesuchsgegnerin teilt die Gesuchstellerin mit, es habe eine Einigung erzielt werden können, weshalb sie das Gesuch zurückziehe.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 22/2016