- Settore
- Servizi sociali e sanitari
- Genere
- Donna
- Base legale
- Legge federale sulla parità dei sessi
- Parole chiave giuridiche
- Parità salariale
- Ambito
- Diritto privato
- Decisioni
- 1 Decisione 2016
- Decisione passata in giudicato
- sì
Diskriminierende Lohnungleichheit einer Oberärztin
Eine Oberärztin Anästhesie macht diskriminierende Lohnungleich geltend. Es kommt jedoch nicht zur Schlichtungsverhandlung, da die Parteien bereits zuvor eine Einigung erzielen.Sviluppo del procedimento
Die Parteien erzielen noch vor der Schlichtungsverhandlung eine Einigung
Die Gesuchstellerin ist als Oberärztin Anästhesie bei der Gesuchsgegnerin tätig gewesen. Sie macht geltend, sie sei während der Dauer ihrer Anstellung lohnmässig tiefer als ihre männlichen Kollegen eingereiht worden; ein sachlicher Grund dafür bestehe nicht.
Noch vor Erstattung der Stellungnahme durch die Gesuchsgegnerin teilt die Gesuchstellerin mit, es habe eine Einigung erzielt werden können, weshalb sie das Gesuch zurückziehe.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 22/2016
Noch vor Erstattung der Stellungnahme durch die Gesuchsgegnerin teilt die Gesuchstellerin mit, es habe eine Einigung erzielt werden können, weshalb sie das Gesuch zurückziehe.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 22/2016