Settore
Amministrazione, servizi pubblici
Genere
Donna
Base legale
Altro
Parole chiave giuridiche
Indennità
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2021
Decisione passata in giudicato
Argovia Caso 73

Drohende Einbusse bei Pensionskasse

Die Gesuchstellerin beantragt von ihrem Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung. Sie begründet: Da der Arbeitgeber ihre Weiterbeschäftigung um ein Jahr bis zum Alter von 65 Jahren abgelehnt hat, werde sie von der Pensionskasse tiefere Rentenleistungen erhalten. Die Pensionskasse ihres Arbeitgebers legt das ordentliche Rentenalter für alle Versicherten bei 65 fest. Wenn sie als Frau mit 64 pensioniert werde, könne sie nicht das volle Sparpotential ausschöpfen. Der Arbeitgeber lehnt ab und verweist auf das gesetzliche Pensionsalter für Frauen von 64. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung kann zwischen den Parteien kein Vergleich geschlossen werden, so dass die Klagebewilligung erteilt wird. Die Parteien konnten sich nachträglich bilateral einigen.

Sviluppo del procedimento

20.09.2021
Die Schlichtungsbehörde erteilt der Gesuchstellerin die Klagebewilligung.


Da zwischen den Parteien an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung erzielt werden kann, stellt die Schlichtungsbehörde der Gesuchstellerin eine Klagebewilligung aus.


Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen des Kantons Aargau, vom 17.03.2023