Settore
Amministrazione, servizi pubblici
Genere
Donna
Base legale
Legge federale sulla parità dei sessi
Parole chiave giuridiche
Parità salariale
Ambito
Diritto pubblico
Decisioni
1 Decisione 2002
Decisione passata in giudicato
Argovia Caso 16

Lohngleichheit für Verwaltungssekretärinnen

Vier Mitarbeiterinnen im Sekretariat verlangen eine Arbeitsbewertung, weil der einzige Mann in derselben Funktion in einer höheren Lohnstufe eingestuft worden sei. Deshalb liege eine Lohndiskriminierung nach Gleichstellungsgesetz Art. 3 vor. Der Arbeitgeber geht auf das Gesuch ein und die Mitarbeiterinnen werden in die höhere Lohnstufe eingereiht.

Sviluppo del procedimento

26.10.2002
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Als Folge des Schlichtungsbegehrens verfügt die Verwaltungsdirektion eine Arbeitsbewertung.

Die Schlichtungskommission stellt fest, dass die Arbeitsbewertung korrekt durchgeführt wurde.

Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.

Schlichtungskommission für Personalfragen, SKSCHK.913-1/915-1, 920-1, 925-1